medstra-News 10/2019
Wissenschaftler am Universitätsklinikum Bonn haben in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus den Bereichen der Jugendhilfe und Pädagogik Handlungsempfehlungen für den Kinderschutz erarbeitet und in der medizinischen Leitlinie „Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)“ vom 5. Februar 2019 veröffentlicht.
Laut der Autoren verfolgt die Richtlinie im Wesentlichen drei Ziele: Sie soll die Sicherheit im Wahrnehmen, Erkennen und im Umgang mit den unterschiedlichen Formen von Kindesmisshandlungen erhöhen, die Diagnostik verbessern und Hilfen für den Umgang mit anderen Professionen bieten, insbesondere aus den Bereichen Jugendhilfe und Pädagogik.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte zur Veröffentlichung der Leitlinie, dass diesen Ärzten eine wichtige Unterstützung biete. Die Arbeiten an der Leitlinie wurden durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) finanziell unterstützt.
Auch der Projektleiter vom Universitätsklinikum Bonn, Jörg Freiberg, äußerte sich dahingehend, dass die neue Leitlinie ein wichtiger Schritt beim gemeinsamen Vorgehen im Kinderschutz darstelle. Er betonte dabei noch einmal, dass an den Arbeiten auch Fachleute aus den Bereichen Jugendhilfe und Pädagogik sowie Jugendliche selbst mitgearbeitet haben.
Die S3-Leitlinie ist abrufbar unter:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/027-069l_S3_Kindesmisshandlung-missbrauch-vernachlaessigung-Kinderschutzleitlinie_2019-02.pdf