medstra-News 7/2019
Nach dem Tod dreier Patienten muss sich ein Heilpraktiker aus der Nähe von Duisburg vor Gericht verantworten. Die Patienten hatten bei dem 61-Jährigen eine alternative Krebstherapie in Anspruch genommen, bei dem der Angeklagte den Patienten Ende Juli 2016 eine drei- bis sechsfach überdosierte Infusionslösung mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) injiziert haben soll. Zwar war eine Anwendung des Wirkstoffs nicht per se verboten, allerdings war er nicht als Arzneimittel zugelassen. Schon eine geringe Überdosis des Mittels könne tödliche Nebenwirkungen auslösen, verkündete die Staatsanwaltschaft.
Der Prozess gegen den Heilpraktiker soll am 29. März 2019 in Krefeld vor dem Landgericht beginnen. Dem Mann werden fahrlässige Tötung sowie ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis des Heilpraktikers wurde vor allem von niederländischen Patienten besucht.