medstra-News 6/2019
Nach der Anzeige einer Privatperson im Jahr 2016 ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen rund 100 Ärzte aus der Karlsruher Region. Diese sollen für Leichenschauen, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zu hohe Honorare gefordert haben. Maximal können Ärzte für Leichenschauen 51 Euro in Rechnung stellen, bspw. wenn diese am Wochenende oder in der der Nacht stattfinden. Ansonsten beträgt der Satz 33 Euro. Die aus 1996 stammende Gebührenordnung wird von der Landesärztekammer kritisiert. Allerdings sei die Gebührenordnung natürlich dennoch geltendes Recht. Die Beschuldigten, die unterschiedlich oft gegen die Gebührenordnung verstoßen haben sollen, haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Verstöße verjähren binnen fünf Jahren.