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FDP spricht sich für liberalere Regelung der Organlebendspende aus

medstra-News 4/2019

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zu der von der Bundesregierung geplanten Reform der Organspendenpraxis in Krankenhäusern wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, der eine Liberalisierung der Organlebendspende anstrebt, intensiv diskutiert.

Hintergrund des Antrages ist, dass das TPG bisher nur Lebendspenden zwischen Angehörigen und sich nahestehenden Personen erlaubt. Zudem gilt das Subsidiaritätsprinzip, nachdem eine postmortale Spende der Lebendspende stets vorzuziehen ist.

Um die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe und die Chancen der Menschen, die auf eine Organspende warten, zu erhöhen, sollen dem Antrag zufolge beide Anforderungen gelockert werden. Die Lebendorganspende soll danach auch ohne ein zwischen dem Spender und Empfänger bestehendes Näheverhältnis möglich sein. Dadurch würden sowohl die Überkreuzspende als auch die altruistische und anonyme Lebendspende an einen Organpool ermöglicht. Zudem soll das Subsidiaritätsprinzip aufgehoben werden. Da die Organe bei der Lebensorganspende meist jünger und gesünder sind, könnten dadurch die Heilungschancen des Empfängers verbessert werden.

Der Vorstoß wurde von vielen Seiten begrüßt. Der Sprecher der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Bernhard Banas, wies auf den dramatischen Mangel an Spenderorganen und die Chancen der Lebendorganspende hin. Axel Ockenfelder, Wirtschaftswissenschaftler von der Universität zu Köln, sieht die Vorschläge vor dem Hintergrund der im internationalen Vergleich sehr restriktiven Transplantationsregelungen in Deutschland ebenfalls positiv. Auch Befürchtungen hinsichtlich einer Kommerzialisierung der Organspende sieht er nicht, da die Spende in jedem Fall unentgeltlich erfolgen soll.

Ablehnend äußerte sich hingegen der Sprecher der Lebendtransplantierten Deutschland, Egbert Trowe, der eine Ausweitung der Lebendspende aufgrund der möglichen Nebenwirkungen für den Spender ablehnt.


Verlag C.F. Müller

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