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Ermittlungen nach drohender Verblutung eines Säuglings bei Beschneidung eingestellt

medstra-News 2/2019

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat die Ermittlungen in Bezug auf eine gefährliche Körperverletzung gegen einen Arzt, der bei einem Säugling im Jahr 2017 eine Beschneidung auf einem Küchentisch durchgeführt hatte, eingestellt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft verkündete, dass der ursprüngliche Verdacht sich nicht bestätigt hätte. Es sei – anders als 2017 zunächst vermutet – lediglich zu einer Nachblutung gekommen. Bei dem Jungen seien keine bleibenden Schäden entstanden. Der Arzt muss nun lediglich eine Geldauflage zahlen, die auf dem Vorwurf beruht, er habe die Eltern des Kindes unzureichend aufgeklärt und damit eine fahrlässige Körperverletzung begangen.

Religiöse Beschneidungen sind seit Ende 2012 gemäß § 1631d BGB gestattet. Dennoch ist die Komplikationsrate nach einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie relevant: Mehr als 400 Kinder müssen jedes Jahr nach einer Beschneidung stationär behandelt werden.


Verlag C.F. Müller

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