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Arzt zu über vier Jahren Haft wegen Dopings verurteilt

medstra-News 1/2021

Der 42-jährige Arzt Mark Schmidt aus Erfurt ist vom Landgericht München wegen des Dopings von mehreren Spitzensportlern zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt werden. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 158.000 Euro zahlen und wurde mit einem Berufsverbot über drei Jahre belegt. Dies ist die höchste Strafe, die seit in Kraft treten der neuen Dopingregelungen im Jahr 2015 in Deutschland verhängt worden ist.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Arzt mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelt. Er verabreichte einem österreichischen Mountainbikefahrer zudem ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen ist. Daher wurde er auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Arzt hatte seine Taten gestanden. Er will gegen das Urteil dennoch Revision einlegen.

Das Doping wurde Anfang 2019 bekannt. Schmidt und drei von vier Helfern wurden bei der „Operation Aderlass“ festgenommen. Der Arzt und sein Helfer Q. saßen seitdem in Untersuchungshaft. Q. erhielt bereits am 15.01.2021 eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Strafen andere Helfer wurden zur Bewährung ausgesetzt oder zu Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Auch einige betroffene Athleten wurden in ihren Heimatländern angeklagt, zumeist wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) Alfons Hörmann begrüßte ebenso wie weitere Funktionäre des Sportbereichs das Urteil. “Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet”, so DOSB-Präsident Alfons Hörmann, „das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigung für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektieren und praktizieren.“


Verlag C.F. Müller

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