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Notfallsanitäter erhalten weitere Kompetenzen

medstra-News 11/2021

Wie der Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen beschlossen hat, erhalten Notfallsanitäter künftig weitere Kompetenzen bei der Erstversorgung von Patienten. Mit den im MTA-Reformgesetz enthaltenen diesbezüglichen Änderungen wird es ihnen ermöglicht, „heilkundliche Maßnahmen, einschließlich […] invasiver Art“ eigenverantwortlich zu ergreifen, bevor ein Notarzt am Einsatzort eintrifft. Voraussetzung ist, dass sie die Maßnahmen beherrschen und diese erforderlich sind, um eine etwaig bestehende Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer Gesundheitsschäden von Patienten abzuwenden. Der Änderung war eine lange Phase rechtlicher Ungewissheit für die Notfallsanitäter vorausgegangen, da sie einerseits aufgrund des Heilkundevorbehalts das Eintreffen des Notarztes abwarten mussten, um sich nicht der Gefahr einer Strafverfolgung wegen Körperverletzung auszusetzen, andererseits aber auch nicht untätig bleiben durften, um nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden zu können. Politiker verschiedener Fraktionen begrüßten die Neuregelung als Meilenstein auf dem Weg hin zur bestmöglichen Patientenversorgung. Der Bundesrat muss dem neuen Gesetz noch zustimmen.


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