medstra-News 12/2021
Ein von der FDP-Fraktion im Bundestag vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes, mit der die Eizellspende in Deutschland legalisiert werden soll, hat erneut zu Kontroversen geführt. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages kritisierten Mitglieder des Deutschen Ethikrates, des feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin und des Katholischen Deutschen Frauenbundes, dass die Eizellspende als invasiver Eingriff potenzielle Spenderinnen gefährde und sich Frauen aus finanziellen Gründen genötigt fühlen könnten, Eizellen zu spenden. Zudem befürchteten sie eine mit der Legalisierung verbundene weitere Normalisierung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen. Aus diesen Gründen sei die bisherige gesetzliche Wertung, nach der Samenspenden erlaubt, Eizellspenden aber verboten seien, nicht zu beanstanden.
Demgegenüber argumentiert die FDP-Fraktion, die die Kritik als ideologisch getragen von sich weist, dass der Fortbestand des Verbots mit dem Selbstbestimmungsrecht spende- und empfangswilliger Frauen nicht zu vereinbaren sei und diese unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken dazu veranlasse, entsprechende Eingriffe im Ausland vornehmen zu lassen. Zudem sei so nicht zu gewährleisten, dass aus einer Eizellspende entstandene Kinder später ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung durchsetzen könnten. Unterstützung erhielt sie von der Bundesärztekammer, die eine Legalisierung generell befürwortet, zugleich aber eine umfassende rechtliche Neuregelung der Reproduktionsmedizin insgesamt fordert. Auch Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen unterstützen den Vorstoß und betonten, dass Bedenken gegen eine Legalisierung auf einem veralteten Kenntnisstand beruhten, Studien indes gezeigt hätten, dass die mit einer Eizellspende einhergehenden Risiken für die Betroffenen vertretbar seien. Wichtig sei vielmehr, dass endlich Rechtssicherheit für beratend tätige Ärzte geschaffen werde.