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Ausgabe 2/2020


Beiträge

Prof. Dr. Elisa Hoven, Universität Leipzig
medstra-statement: Der Berliner „Zwillings“-Fall – Lebensbeginn mit Ende der Geburt!

Prof. Dr. Tobias Reinbacher, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Die strafbewehrte Schweigepflicht des Arztes nach § 203 StGB im Zeitalter der Digitalisierung

Joscha Deckena/Madita Moennighoff/Rebecca Schönheit, Berlin
Lebenserhaltung als Straftat? Das Urteil des BGH vom 2.4.2019, VI ZR 13/18, und seine Bedeutung für das Strafrecht

RA Dr. Sebastian T. Vogel/RA Marina Graichen, Berlin
Mal kein Abrechnungsbetrug im Bereich der Pflege – Zur relativen Unbedeutendheit der Angabe der Leistungszeit

Wiss. Mit. Carolin Coenen, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Zwischen Selbstbestimmungsfreiheit und (absolutem) Lebensschutz: Zur Strafbarkeit von ärztlich assistierten Suiziden

 

Rezensionen

Prof. Dr. Gunnar Duttge, Zentrum für Medizinrecht, Göttingen
Axel W. Bauer: Normative Entgrenzung – Themen und Dilemmata der Medizin- und Bioethik in Deutschland

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – September bis Dezember 2019

 

Entscheidungen

  • BGH 14.2.2019 – 4 StR 283/18: Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport
  • BGH 21.5.2019 – VI ZR 119/18: Anforderungen an die hypothetische und die mutmaßliche Einwilligung eines Patienten
  • BGH 3.7.2019 – 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18: Grenzen der Strafbarkeit bei ärztlich assistierter Selbsttötung (Anm. Stam)
  • BGH 22.8. 2019 – III ZR 113/18: Umfang der Obhutspflicht eines Heimträgers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner
  • BGH 5.9.2019 – 4 StR 611/18: Bestätigung des Urteils gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht
  • BSG 3.4.2019 – B 6 KA 4/18 R: Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit (Anm. Peters)
  • OLG Köln 16.1.2019 – 5 U 29/17: Arzthaftung; keine Pflicht des Patienten zum ausdrücklichen Widerruf einer unwirksamen Einwilligung in den Eingriff
  • OLG Zweibrücken 12.11.2019 – 1 OLG 2 Ss 65/19: Einziehung von Taterträgen bei Betrug durch Pflegedienst – Bestimmung des Wertes des Erlangten (Anm. Bittmann)
  • LG Göttingen 24.5.2019 – 52 StVK-Vollz. 25/19: Fesselung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten bei Ausführung zu ärztlicher Behandlung
     

medstra aktuell

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Beiträge

Prof. Dr. Elisa Hoven
medstra-Statemenet: Der Berliner „Zwillings“-Fall – Lebensbeginn mit Ende der Geburt!
Im November 2019 hat das Landgericht Berlin in einem der medizinethisch wohl interessantesten Verfahren des letzten Jahres zwei Ärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags an einem Zwillingsmädchen verurteilt. Der Fall gibt Anlass, den Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes und die geltenden Bestimmungen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu überdenken.

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Prof. Dr. Tobias Reinbacher
Die strafbewehrte Schweigepflicht des Arztes nach § 203 StGB im Zeitalter der Digitalisierung
Durch die im Jahr 2017 in Kraft getretene Reform des § 203 StGB sollte der strafrechtliche Geheimnisschutz an das Zeitalter der Digitalisierung angepasst und die Verwendung von IT durch die im Gesetz genannten Geheimnisträger erleichtert werden. Damit sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass in den betreffenden Berufsfeldern Computertechnologie und Datenverarbeitung heute kaum noch wegzudenken sind, dabei aber die Einbeziehung von externen Experten unumgänglich sein kann, welche mit den Geheimnissen, die zu wahren Pflicht der Geheimnisträger ist, in Berührung kommen können. Dieser Beitrag fokussiert sich auf den medizinischen Bereich, also die strafbewehrte Schweigepflicht des Arztes. Er beleuchtet die geänderten Rahmenbedingungen des Geheimnisschutzes im Zeitalter der Digitalisierung und weist auf weiterhin bestehende Probleme hin.

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Joscha Deckena / Madita Moennighoff / Rebecca Schönheit
Lebenserhaltung als Straftat? Das Urteil des BGH vom 2.4.2019, VI ZR 13/18 und seine Bedeutung für das Strafrecht
Das Urteil des BGH vom 2.4.2019 - VI ZR 13/18 (medstra 2019, 235) regt dazu an, zu prüfen, welche rechtlichen Auswirkungen die „Überbehandlung“ von Patienten hat. Gemeint ist damit die Verlängerung des Lebens ohne Rücksicht auf medizinischen Erfolg. Die Frage ist, ob die Erhaltung des Lebens um jeden Preis stets im Vordergrund stehen sollte. Nach Maßgabe des Grundsatzes „in dubio pro vita“ scheint dies für Ärzte häufig die rechtssicherste Option zu sein.

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Dr. Sebastian T. Vogel / Marina Graichen
Mal kein Abrechnungsbetrug im Bereich der Pflege – Zur relativen Unbedeutendheit der Angabe der Leistungszeit
Rettke hat in seinem Aufsatz in medstra 2018, 278, bekräftigt in medstra 2019, 262, darzulegen gesucht, dass im Bereich der Pflege bereits vorsätzlich falsche Leistungszeitangaben strafbar sein können, ohne dass andere als die allgemeinen Regeln anzuwenden wären. Seine Argumentation muss als im Versuch stecken geblieben bewertet werden. Denn die allgemeinen Regeln streiten gegen eine Tatbestandsverwirklichung – die besonderen erst recht.

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Carolin Coenen
Zwischen Selbstbestimmungsfreiheit und (absolutem) Lebensschutz: Zur Strafbarkeit von ärztlich assistierten Suiziden
Das Aufeinanderprallen der Selbstbestimmungsfreiheit und des Lebensschutzes im Rahmen von ärztlich assistierten Suiziden bringt kaum auflösbare Konfliktsituationen mit sich. Die beiden aktuellen Urteile des 5. Strafsenats des BGH haben zu Recht die gestiegene Bedeutung der Patientenautonomie hervorgehoben. Sie dienen daher diesem Beitrag als Ausgangspunkt, um sich mit den Anforderungen für eine zulässige ärztliche Suizidhilfe de lege lata sowie de lege ferenda mit den Rahmenbedingungen für eine (kontrollierte) Legalisierung von ärztlich assistierten Suiziden auseinanderzusetzen.

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Verlag C.F. Müller

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