Beiträge
Prof. Dr. med. Uwe Janssens, Eschweiler
medstra-einblick: Juristisch motivierte Konflikte in der Intensivmedizin – Hürden der Therapiezieländerung
Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Technische Universität Dresden
Ein weiterer Rechtsprechungsschritt in die richtige Richtung – Gedanken zu zwei Entscheidungen des 5. Strafsenats (5 StR 132/18, 5 StR 393/18) zum ärztlich unterstützten Suizid
Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibniz Universität Hannover
„Patienten-Support-Programme“ im Lichte von § 299a StGB
RA Volker Ettwig, Berlin/RA Dr. Florian Bach, Stuttgart
Die Rechtsfolgen der Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten und Honorarpflegekräften
Dr. Niels Kaltenhäuser/RA Dr. Sebastian Braun, Universität Leipzig
Der Entwurf eines Masernschutzgesetzes vom 9.8.2019 – Chancen und Risiken
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Juli bis September 2019
Entscheidungen
- BGH 10.1.2019 – III ZR 325/17 Verbot der Benennung des Honorararztes als originärer Wahlarzt
- BSG 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R Statusrechtliche Einordnung honorarärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus (Anm. Rehborn)
- BSG 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R Statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit als Honorarpflegekraft in Pflegeeinrichtungen
- VGH Bayern 14.3.2019 – 20 BV 17.1507 Anforderungen für eine zustimmende Bewertung eines Antrages auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik
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Beiträge
Professor Dr. med. Uwe Janssens
medstra-Einblick: Juristisch motivierte Konflikte in der Intensivmedizin – Hürden der Therapiezieländerung
Angesichts der nachweislichen Überalterung in unserer Bevölkerung beobachtet auch die Intensivmedizin eine Zunahme immer älterer Patienten mit erheblichen Begleiterkrankungen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich viele nicht nur medizinische, sondern auch ethische Probleme angesichts des großen Anteils von Patienten mit einer sehr zweifelhaften Prognose. Die ärztliche Indikation und der Patientenwille legitimieren eine Behandlung, können im Einzelfall aber auch die Grundlage einer Therapiebegrenzung und Therapiezieländerung darstellen. Diese Prozesse sind immer wieder konfliktbeladen und können die Mitglieder eines Behandlungsteams verunsichern.
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Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben
Ein weiterer Rechtsprechungsschritt in die richtige Richtung – Gedanken zu zwei Entscheidungen des 5. Strafsenats (5 StR 132/18, 5 StR 393/18) zum ärztlich unterstützten Suizid
Das Feld der Sterbehilfe im weiteren Sinn wird von gegenläufigen Entwicklungen geprägt. Während primär eine Stärkung des - auch vorab ausgeübten - Selbstverfügungsrechts eines entscheidungsfähigen Patienten (Freiheit auch zum Untergang) festzustellen ist, so gibt es doch gegenläufige Entwicklungen, in erster Linie die Verabschiedung von § 217 StGB mit seiner zurecht auf fast allgemeine Ablehnung stoßende Pönalisierung der geschäftsmäßigen Suizidförderung mit ihren nicht nur theoretischen Konsequenzen für eine ärztliche Suizidassistenz. In diese Entwicklungen ordnet der Beitrag zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2019 ein. Hierin hat sich der 5. Strafsenats von der seit jeher in der Strafrechtswissenschaft abgelehnten „Unterlassungsdoktrin“ des sog. Dr. Wittig-Urteils (BGHSt 32, 362) aus dem Jahre 1984 verabschiedet, wobei diese Judikate durchaus zukünftig zu klärende Fragen offenließen.
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Prof. Dr. Sascha Ziemann
„Patienten-Support-Programme“ im Lichte von § 299a StGB
Patienten-Support-Programme sind Angebote einzelner Pharmaunternehmen, die begleitend zu Medikamentierungen im Rahmen von Langzeitbehandlungen bei chronischen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose) bestimmte Serviceleistungen durch unternehmensseitig angestellte oder beauftragte Personen erbringen, um die Therapietreue des Patienten zu fördern und den Behandlungserfolg sicherzustellen. Da Patienten-Support-Programme für alle Beteiligten im Gesundheitswesen vielfältige finanzielle Entlastungswirkungen bereithalten, stellt sich die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich Ärztinnen und Ärzte gemäß § 299a Nr. 1 StGB wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar machen können, wenn sie Arzneimittel verordnen, die durch ein Patienten-Support-Programm begleitet werden.
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Volker Ettwig / Dr. Florian Bach
Die Rechtsfolgen der Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten und Honorarpflegekräften
Mit der vom BSG am 4.6.2019 zu den Honorarärzten getroffenen Entscheidung (B 12 R 11/18 R) dürfte deren Einsatz zeitnah enden. Man wird zukünftig andere Formen der Zusammenarbeit finden (müssen). Die Autoren zeigen die rechtlichen Risiken auf, die mit einem weitergehenden Einsatz von Honorarärzten verbunden sind. Ein besonderes Augenmerk gilt eventuell für die Vergangenheit bestehenden Korrekturmaßnahmen. Die Autoren gelangen zu der Einschätzung, dass Handlungsbedarf im Hinblick auf die Lohnsteuer besteht und sich zugleich eine Korrektur der Sozialversicherungsbeiträge empfiehlt.
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Dr. Niels Kaltenhäuser / Dr. Sebastian Braun
Der Entwurf eines Masernschutzgesetzes vom 9.8.2019 – Chancen und Risiken
In diesem Aufsatz befassen sich die Autoren kritisch mit dem Entwurf eines Masernschutzgesetzes des Bundeskabinetts vom 9.8.2019, der sich im Spannungsfeld einer Debatte über die Impfpflicht befindet. Im Fokus stehen dabei vor allem die geplanten Änderungen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Insbesondere wird untersucht, inwiefern die Missachtung der Impfpflicht auch Gegenstand eines Strafvorwurfs sein kann.
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