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Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verlängerung der epidemischen Lage

medstra-News 14/2021

Am 9. Februar 2021 hat das Bundeskabinett mit dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffende Regelungen“ per Schnellverfahren die bereits geplante (vgl. medstra-News 9/2021) Verlängerung der epidemischen Lage auf den Weg gebracht. Durch die Neureglung sollen die besonderen Rechte der Bundesregierung, die mit der Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ua. nach dem IfSG einhergehen, bis zum 1. Juli 2021 verlängert werden. Die bisherigen Regelungen wären am 31. März dieses Jahres ausgelaufen. Mit der Neuregelung sollen zugleich die Rechtsverordnungen zur Impfung sowie die dazugehörigen Entscheidungen zur Priorisierung, zur Testverordnung, zur Einreiseverordnung, zur DIVI-Intensivregister-Verordnung sowie finanzielle Hilfen und flexibilisierte Regelungen für die Pflege verlängert und deren Laufzeit zukünftig mit der Feststellung der epidemischen Lage verknüpft werden.

Der Gesetzentwurf wurde durch die Fraktionen von Union und SPD in den Bundestag eingebracht und bereits am Freitag in einer ersten Lesung diskutiert. Derzeit beraten die Ausschüsse über das Gesetzesvorhaben. Laut Entwurf soll das Bundesgesundheitsministerium zudem „eine wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Auftrag geben. Dieser Bericht soll bis zum März 2022 dem Bundestag zu gehen.


Verlag C.F. Müller

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