medstra-News 20/2021
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, Sanktionen gegen Menschen zu prüfen, die die in der Coronavirus-Impfverordnung vorgesehene Impfreihenfolge nicht einhalten. Zwar kenne das Infektionsschutzgesetz bereits Sanktionen bei Verstößen, etwa in Form von Bußgeldern. Bundesweit einheitliche Vorgaben zur Verwendung von Impfresten existierten bisher aber nicht, sodass im Bundestag über gesetzliche Anpassungen zu diskutieren sei, um den „Impfdränglern“ zu begegnen.
Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt Prioritätsgruppen (höchste, hohe und erhöhte Priorität) fest, anhand derer der vorhandene Impfstoff auf impfwillige Personen verteilt wird. Diese Impfpriorisierung war in der Vergangenheit aber vermehrt unterlaufen worden. So ließen sich Kommunalpolitiker, Mitglieder einer Krankenhausgeschäftsleitung oder Geistliche impfen, ohne der dazu momentan erforderlichen höchsten Prioritätsgruppe (Menschen ab Vollendung des 80. Lebensjahrs, Mitarbeiter von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen) anzugehören. In vielen Fällen rechtfertigten sie sich damit, lediglich die nach einem Impftag vorhandenen Impfreste erhalten zu haben, die anderenfalls hätten vernichtet werden müssen. Mit einer gesetzlichen Änderung ließe sich dagegen präzisieren, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Im Gespräch sind etwa ein Nachrücken zufällig ausgewählter Personen oder von Menschen der nächstniedrigeren Impfpriorität wie Feuerwehrleuten und Polizisten.
Unterstützung erhielt Spahn von der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, sowie den Grünen und der Deutschen Stiftung Patientenschutz, die zugleich aber auch an die Eigenverantwortung aller Beteiligten appellierten und Solidarität in der Pandemie anmahnten, ohne die das Vertrauen in die Impfkampagne nachhaltig beschädigt werde.