medstra-News 24/2021 vom 30.3.2021
Der am 29. Januar dieses Jahres vorgelegte fraktionsübergreifende Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz und Otto Fricke hat die erste parlamentarische Hürde nehmen können. Die notwendigen fünf Prozent der Abgeordneten konnten hinter dem Gesetzentwurf versammelt werden, verkündete die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Insgesamt unterstützen 38 Parlamentarier den Novellierungsvorschlag. Im Entwurf der Abgeordneten von SPD, FDP und Linken stehe der freie Wille des Einzelnen im Vordergrund. Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben soll gesetzlich verankert und der Zugang zu entsprechenden Medikamenten begleitet von Schutzkonzepten ermöglicht werden. Die Neuregelung der Sterbehilfe wird durch die maßgebende Aufhebung des alten § 217 StGB durch das BVerfG Anfang letzten Jahres (Urt. v. 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15) notwendig, bei der ausdrücklich auf das tatsächlich durchzusetzende Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben hingewiesen wurde.
Laut SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sei man nun jederzeit bereit, den Entwurf ins Parlament einzubringen. Zunächst strebe man jedoch ein weiterhin abgestimmtes Verfahren mit den parlamentarischen Geschäftsführern der demokratischen Fraktionen an.