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Provisionen von bis zu sechs Millionen Euro in der Maskenaffäre – Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern

medstra-News 25/2021 vom 30.3.2021

Nachdem ersichtlich wurde, dass in der Bundesrepublik zu Beginn der Pandemie ein nicht ausreichendes Angebot an Masken zur Pandemiebekämpfung bestehe, haben sich ab März letzten Jahres vermehrt Politiker in die Maskenbesorgung involviert. Dabei stand die Kontaktvermittlung zwischen produzierenden Unternehmen und den Gesundheitsministerien im Vordergrund. Aufgrund der akuten Knappheit an Masken konnten zu dieser Zeit des Pandemieverlaufes horrende Preise für die Lieferung verlangt werden.

Anfang dieses Jahres kam es zunächst zu ersten Berichten über teuer eingekaufte Masken der Firma Emix, die von den Gesundheitsministerien in NRW und Bayern sowie vom BMG gekauft worden seien. Die Geschäfte wurden dabei von der Tochter des langjährigen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler vermittelt. Zudem habe sich Jens Spahn persönlich für den Deal iHv mindestens 300 Mio. € zwischen Emix und dem BMG eingesetzt. Anfang März wurden dann mehrere Verdachtsfälle unter anderem von Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern in Zusammenhang mit den Maskengeschäften bekannt.

So soll eine Textilfirma aus Hessen insgesamt fünf bis sechs Millionen Euro als Provision an zwei CSU-Politiker und zwei weitere Geschäftsleute für die Vermittlung von Schutzmasken an die Ministerien bezahlt haben. Zudem war mutmaßlich ein Steuerberater involviert, um die Provisionszahlungen am Fiskus vorbeizuschleusen. Der Großteil der Provisionen soll über das liechtensteiner Konto einer Offshorefirma in der Karibik geflossen sein. Allein das bayerische Gesundheitsministerium soll 3,5 Millionen Masken zum überteuerten Preis von knapp vier Euro je Stück bezogen haben. Aufgefallen war der Maskendeal erst durch eine Verdachtsanzeige von Geldwäscheexperten der Liechtensteiner Finanzbehörde. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft wirft den beteiligten fünf Personen nun Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor.

Der mittlerweile zurückgetretene CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein soll für die Vermittlung von staatlichen Aufträgen an den hessischen Maskenlieferanten in Funktion seiner Mandatsträgerschaft mehr als 600.000 € überwiesen bekommen haben. In seinem Fall ermitteln die Staatsanwälte wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e Abs. 1 StGB). Nüßlein weist die Vorwürfe bis dato jedoch zurück.

Weiter wurde bekannt, dass gegen den ehemaligen bayerischen Justizminister und CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter wegen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit von Mandatsträgern ermittelt wird. Dieser soll ebenfalls mutmaßlich aus dem hessischen Maskenskandal rund 1,2 Mio. € erhalten haben. Er gab jedoch an, das Geld als Rechtsanwaltshonorar für die Erstellung des Vertrags erhalten und nicht in seiner Funktion als Mandatsträger gehandelt zu haben. Sauter bekleidet weiterhin sein Mandat im bayrischen Landtag. Er ist jedoch aus der CSU ausgetreten.

Bei den verdächtigten Geschäftsleuten sieht die Generalstaatsanwaltschaft München den Anfangsverdacht der Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e Abs. 2 StGB). Gegenüber einem der Unternehmer wurde im Rahmen der Ermittlung des Lieferskandals aufgrund von Fluchtgefahr am 25. März 2021 Haftbefehl erlassen. Der unter Anfangsverdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung stehende Steuerberater ist namentlich nicht bekannt. Im Rahmen des bayrischen Maskenskandals seien bereits 13 Objekte in Deutschland und Liechtenstein durchsucht sowie Beweismittel sichergestellt worden. Die Auswertung dauert noch an.

Unabhängig von dem bereits skizzierten bayrischen Maskenskandal sind vergleichbare Vorwürfe gegenüber Politiker der CDU-Fraktion erhoben worden. Der ebenfalls zurückgetretene CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel hat bereits eingeräumt, dass seine Firma eine Provision von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträgen für Corona-Schutzmasken erhalten hat. Laut übereinstimmender Medienberichte überprüfe die Staatsanwaltschaft Mannheim gerade, ob ein Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestehe.

Weiter wird im Fall des nunmehr aus dem Bundestag und der Union ausgetretenen CDU-Parlamentariers Mark Hauptmann von der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern ermittelt. Dieser soll über seine Beraterfirma für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken im Wert von 7,5 Millionen Euro eine Provision iHv 997.000 Euro erhalten haben. Laut der Generalstaatsanwaltschaft wurde bereits vom Thüringer Oberlandesgericht ein Vermögensarrest in Höhe des Betrages gegenüber dem Beschuldigten verhängt. Hauptmann bestreitet, Geld für die Vermittlung von Masken erhalten zu haben. Zudem untersuchen die Ermittler, inwieweit eine Spende in Höhe von 7.000 Euro an den CDU-Kreisverband Suhl Teil des Masken-Vermittlungsgeschäfts von Hauptmann gewesen ist und damit unzulässig war.

Nach Bekanntwerden der Fälle mussten die Bundestagsabgeordneten der Unionsfraktion eine Ehrenerklärung unterschreiben, mit der sie bestätigen, keine persönlichen finanziellen Vorteile aus Geschäften mit dem Staat in der Corona-Krise erzielt zu haben. Spenden an die Partei waren hingegen nicht von der Ehrenerklärung umfasst.

Es ist zu erwarten, dass die Maskenaffäre weiterhin öffentlichen Druck hin zu mehr Transparenz hinsichtlich der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten und ggfs. zur Schärfung des am 25. März 2021 im Bundestag beschlossenen Lobbyregister-Gesetzes generieren wird. Die Unionsfraktion hat bereits weitere Transparenzregeln und einen Verhaltenskodex angekündigt. Sie will unter anderem eine bezahlte Tätigkeit der Abgeordneten als Interessenvertreter für einen Dritten gegenüber der Bundesregierung oder im Bundestag verbieten sowie die Angabe von Nebenverdiensten ab 100.000 € künftig verpflichtend festlegen lassen. Jens Spahn setzt sich außerdem für die Erstellung einer Liste ein, die alle Abgeordnete enthalten soll, die sich mit Vermittlungsangeboten an das BMG gewandt haben. Die Veröffentlichung einer solchen Liste ist jedoch noch ungewiss.
 


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