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Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer nach Hygieneskandal am Mannheimer Uniklinikum

medstra-News 33/2021 vom 4.5.2021

Nach Berichten über Operationen mit verunreinigtem Besteck am Mannheimer Uniklinik wurde am 27. April 2021 mit Urteil vom Landgericht Mannheim der ehemalige Klinik-Geschäftsführer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Az.: 3 KLs 400 Js 2051/15). Überdies muss der 72-Jährige 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Uniklinikums zahlen.

Als Betreiber von Medizinprodukten soll er gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall verstoßen haben (§§ 40 Abs. 1, 3 iVm 14, 37 Abs. 5 MPG und § 4 MPBetriebV), indem er im Zeitraum zwischen 2007-2014 Gesundheitsgefährdungen von Tausenden Patienten des Uniklinikums in Kauf genommen habe, so die Mannheimer Richter. Konkret vorgeworfen wird dem Ex-Geschäftsführer, die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung des OP-Bestecks an Untergebene delegiert zu haben, die nur unzureichende Kenntnisse der Hygienestandards besessen hätten und die er zugleich nicht ordnungsgemäß kontrollierte. Als Motiv der Tat sahen die Richter den finanziellen Druck, der auf den Kliniken zunehmend laste.

Die Verteidigung kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an und plädierte auf eine fahrlässige Begehung der in Rede stehenden Handlung durch ihren Mandanten. Zudem sei die Tat bereits verjährt. Im Zuge des Hygieneskandals hatte die Uniklinik Mannheim einen erheblichen Imageschaden hinzunehmen, welcher zu reduzierten Einnahmen in Millionenhöhe führte.


Verlag C.F. Müller

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