Logo C.F. Müller
Absichtliches Anhusten eines Polizisten als tätlicher Angriff

medstra-News 36/2021 vom 21.5.2021

Nachdem eine Frau während einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet hatte, erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main am 14. Mai 2021 einen Strafbefehl wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Az. 3220 Js 236650/20). Der noch nicht rechtskräftige Strafbefehl sieht eine Geldstrafe von 1.440 Euro in 120 Tagessätzen vor.

Die Kontrolle erfolgte im April 2020 am Frankfurter Mainufer zur Einhaltung von Abstandsregeln zum Infektionsschutz. Das Amtsgericht war der Auffassung, dass ein einfaches, aber bewusstes Anhusten während einer Pandemie ein strafrechtlich relevantes Verhalten iSv § 114 Abs. 1 StGB darstellen könne.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite