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Vorerst keine Neuregelung der Suizidbeihilfe

medstra-News 43/2021 vom 18.6.2021

Nachdem die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags eine Sachverständigenanhörung zum interfraktionellen Gesetzentwurf von Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Die Linke) mehrheitlich abgelehnt haben, wird es in dieser Legislaturperiode keine abschließende Debatte und damit kein Gesetz zur Suizidbeihilfe mehr geben. Zuletzt hatten die Abgeordneten am 21. April ohne Fraktionszwang über die verschiedenen Entwürfe diskutiert, mit denen das Recht der Sterbehilfe neu geordnet werden soll. Das BVerfG hatte Anfang 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben und damit eine Neuregelung erforderlich gemacht. In der Folge beschäftigte sich auch der Deutsche Ärztetag intensiv mit dem Thema und legte den Landesärztekammern eine Änderung des Berufsrechts nahe, welches Ärzten eine Beteiligung an einer Selbsttötung bisher untersagt.


Verlag C.F. Müller

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