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Ausgabe 3/2021

medstra-statement

Prof. Dr. Henning Rosenau
Für ein konsistentes Recht der Suizidprävention und Sterbehilfe

 

Beiträge

Dr. Franziska Huber / Dr. Simone Ruf
Der Anspruch auf die staatliche Unterstützung der Selbsttötung – ein gescheiterter Ausweg?

Dr. Oliver Harry Gerson, Passau
Auf die lange (Kranken-)Bank geschoben
Zur Strafbarkeit der Verschiebung elektiver medizinischer Eingriffe.

Tilmann Dittrich, Düsseldorf
Das heikle Thema der Kindeswohlgefährdungen und der ärztlichen Schweigepflicht – eine verpasste Chance?

Hon.-Prof. Dr. Karsten Scholz, Berlin
Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurf eines Sterbehilfegesetzes – eine kritische Bewertung

 

Tagungsbericht

Wiss. Mit. Tom Wolk, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
6. Medizinstrafrechtsabend – Realität und Zukunft der aktiven Sterbehilfe in Deutschland

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Oktober bis Dezember 2020

 

Entscheidungen

  • BGH, Beschl. v. 26.5.2020 – 2 StR 434/19 Keine Beschränkung der Grundsätze der Rechtfertigung von Maßnahmen zur Ermöglichung eines schmerzfreien Todes auf ärztliches Handeln (m. Anm. Scarlett Jansen)
  • OLG Köln, Urt. v. 13.5.2020 – 5 U 126/18 Zivilrechtliche Haftung wegen Durchführung einer Fettreduktion ohne ärztliche Approbation
  • LG Köln, Urt. v. 14.7.2020 – 109 KLs 9/12 Betrug durch Abrechnung und Ausstellung von „Luftrezepten“
  • VG Köln, Urt. v. 24.11.2020 – 7 K 13803/17 Kein Recht schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung

 

medstra aktuell

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Beiträge

 

medstra-statement
Prof. Dr. Henning Rosenau
Für ein konsistentes Recht der Suizidprävention und Sterbehilfe
Die Verfassungs- und Menschenrechtsgerichte mahnen ein konsistentes Recht der Sterbehilfe an, welches das Recht auf selbstbestimmtes Sterben effektiv gewährleistet. Mit dem AMHE-SterbehilfeG liegt dazu ein erster Vorschlag vor.

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Dr. Franziska Huber / Dr. Simone Ruf
Der Anspruch auf die staatliche Unterstützung der Selbsttötung – ein gescheiterter Ausweg?
Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben wurde in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung, nicht zuletzt durch das BVerfG maßgeblich geprägt. Aus grundrechtsdogmatischer Perspektive wird untersucht, inwiefern ein „Anspruch“ auf staatliche Unterstützung der Selbsttötung besteht und ob die derzeitige Rechtslage den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält. Weiterhin wird aufgezeigt, ob und wie eine rechtliche Ausgestaltung de lege ferenda aussehen könnte.

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Dr. Oliver Harry Gerson, Passau
Auf die lange (Kranken-)Bank geschoben
Zur Strafbarkeit der Verschiebung elektiver medizinischer Eingriffe
Die akute – bzw. latent drohende – Überlastung der Krankenhäuser aufgrund des enormen Bewältigungsdrucks zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen bindet weiterhin personelle und technische Ressourcen der Gesundheitsinfrastruktur. In großem Stil werden Gesundheitseinrichtungen zudem schon seit Beginn der Pandemie dazu angehalten, Kapazitäten für prognostizierte Corona-Fälle frei zu halten. Weniger dringliche (d.h. alle „planbaren“ und elektiven) Eingriffe sollen dafür zeitlich verschoben werden. Doch mit der Verschiebung dieser Eingriffe wird auch die gewünschte Heilbehandlung der betroffenen Patienten – zum Teil auf unbestimmte Zeit – ausgesetzt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob eine solche Verschiebung eines elektiven medizinischen Eingriffs strafrechtliche Folgen für den verantwortlichen Mediziner nach sich ziehen kann.

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Tilmann Dittrich, Düsseldorf
Das heikle Thema der Kindeswohlgefährdungen und der ärztlichen Schweigepflicht – eine verpasste Chance?
Mit dem am 29.1.2021 in den Bundestag eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) 1 , zu dem der Bundesrat mittlerweile Stellung genommen hat 2 , soll die Arbeit von Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen weiterentwickelt werden, weshalb vor allem Veränderungen im Rahmen des SGB VIII vorgenommen werden sollen. Einer der Kernpunkte des Entwurfs ist hierbei die Stärkung der Verantwortungsgemeinschaft, weshalb auch die Akteure des Gesundheitswesens enger mit den zuständigen Jugendämtern zusammenarbeiten sollen, sofern sie Kenntnis von einer möglichen Kindeswohlgefährdung erlangen. Es stellt sich daher die Frage nach den Rechten und Pflichten von Ärzten 3 , sofern sie im Rahmen der ärztlichen Behandlung den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung schöpfen. Hierbei bestehen aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht insbesondere strafrechtliche Risiken, die der Entwurf des KJSG verringern möchte. Ob dies gelingt, soll Kernpunkt des Beitrags sein.

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Hon.-Prof. Dr. Karsten Scholz, Berlin
Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurf eines Sterbehilfegesetzes – eine kritische Bewertung
Rechtswissenschaftler aus Augsburg, München und Halle haben eine Kodifikation des Rechts der Sterbehilfe vorgelegt. Er will dem vom BVerfG Recht auf selbstbestimmtes Sterben Geltung verschaffen und rechtssichere Regeln aufstellen. Der Beitrag analysiert den Gesetzentwurf und macht damit zugleich deutlich, welche Probleme eine gesetzliche Neuregelung mit sich bringt, zu welcher der Deutsche Bundestag Mitte April eine erste Orientierungsdebatte geführt hat.
Im Nachgang zu dem Urteil des BVerfG vom 26.2.2020, mit dem § 217 StGB für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt wurde (medstra 2020, 223), sind inzwischen vier Gesetzentwürfe, jeweils zur Hälfte von Wissenschaftlerseite und von Bundestagsabgeordneten, vorgelegt worden und zumindest ein weiterer Gruppenantrag wird zzt. für die anstehenden Beratungen des Bundestages erarbeitet. Aus Parlamentskreisen hört man aber auch, dass einige Abgeordnete von einer Neuregelung absehen wollen, da sie ihrer Auffassung nach als (falsches) Signal dahingehend verstanden werden könnte, vom Recht auf selbstbestimmtes Sterben tatsächlich erleichtert Gebrauch zu machen und sich so auf eine schiefe Ebene zu begeben. Die Analyse des nachfolgend besprochenen Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurfs hat daher auch die Funktion, den Blick auf die Probleme zu schärfen, die mit einer gesetzlichen Neuregelung verbunden wären. Diese Aufgabe gestaltet sich außerordentlich schwierig. Dem von Carina Dorneck, Ulrich M. Gassner, Jens Kersten, Josef Franz Lindner, Kim Philip Linoh, Henning Lorenz, Henning Rosenau und Birgit Schmidt am Busch vorgelegten Entwurf gehen zweijährige Diskussionen voraus. Das ist auch dem Umstand geschuldet, dass er für sich in Anspruch nimmt, die Sterbehilfe im umfassenden Sinne zu normieren und dabei auch die Suizidprävention zu berücksichtigen. Er will alle Regelungen aus dem BGB, dem StGB, dem BtMG sowie dem ärztlichen Berufsrecht zusammenführen und in achtzehn Paragraphen kodifizieren.

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Tagungsbericht
Wiss. Mit. Tom Wolk, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
6. Medizinstrafrechtsabend – Realität und Zukunft der aktiven Sterbehilfe in Deutschland
Am 10.11.2020 fand der inzwischen sechste Medizinstrafrechtsabend an der Bucerius Law School statt, bei dem es sich zugleich um die Herbsttagung des dort 2017 gegründeten Instituts für Medizinrecht (IMR) handelte. Unterstützt wurde die Veranstaltung wie in den Vorjahren auch durch den WisteV-Arbeitskreis Medizinrecht und die medstra, Zeitschrift für Medizinstrafrecht. Wenngleich die Veranstaltung in diesem Jahr pandemiebedingt erstmals gänzlich digital stattfinden musste, tat dieser Umstand dem Interesse an den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sterbehilfe keinen Abbruch. Rund 200 Personen mit überwiegend rechtswissenschaftlichem oder medizinischem Fachhintergrund folgten der Einladung zur Teilnahme an der Zoom-Konferenz und sorgten im Anschluss an die Vorträge der Redner für einen regen Austausch über die Fachgrenzen hinaus. Mit dem folgenden Beitrag sollen die wesentlichen Elemente der Diskussion nachgezeichnet werden.

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