medstra-News 48/2021 vom 27.7.2021
Seit Neueinführung der neuen digitalen Impf-, Genesenen-, und Testzertifikate nach § 22 Abs. 5-7 IfSG zum 01.06.2021 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (2. IfSGuaÄndG) konnte die Bundespolizei in den knapp zwei Monaten bereits 69 gefälschte Impf- oder Testdokumente sicherstellen, die als Nachweis zur Einreise nach der Corona-Einreiseverordnung genutzt wurden. Aufgrund der prozentual größten Abwicklung des Luftverkehrs lagen Bayern, Hessen und Berlin mit den größten deutschen Flughäfen in der Statistik vorn.
Die Bundespolizei gab an, dass die Einsatzkräfte bzgl. der Erkennung von Fälschungen sensibilisiert wurden und über entsprechende Erkenntnisse zum Aufdecken der Vergehen verfügen. Experten gehen allerdings von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Zur Prüfung, ob sich die Inhaber der sichergestellten Falschdokumente strafbar gemacht haben könnten, stehen nun auch die ebenfalls durch das 2. IfSGuaÄndG neugeschaffenen Tatbestände der §§ 74 Abs. 2, 75a IfSG zur Verfügung (siehe zur ausgedehnten Pönalisierung der Fälschung von Impfzeugnissen bereits die medstra-news 40/2021 vom 25.5.2021).