medstra-News 52/2021 vom 6.8.2021
Rund eineinhalb Jahre nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit und der Nichtigerklärung des § 217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht haben Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Diskussionspapier für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgelegt.
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung klargestellt, dass der Gesetzgeber befugt und gehalten sei, die Sterbehilfe der gesetzlichen Regulierung zu unterziehen und diesem dabei ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Entwicklung eines entsprechenden legislativen Schutzkonzepts zur Verfügung stünde.
Die Wissenschaftler regen hierbei ein „ausbalanciertes System“ an, das sowohl dem Selbstbestimmungsrecht sowie der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen hinreichend Rechnung trägt und gleichzeitig die Suizidprävention unter dem Motto „Hinwendung zum Leben“ künftig fokussiert fördert und ausbaut. Das Angebot soll von Beratungs- und Hilfsleistungen über palliativmedizinische und hospizliche Versorgung bis hin zu einem Informations-, Beratungs- und Begleitungsnetzwerk reichen.
Nach dem Vorschlag der Mitglieder werden grundsätzlich nur die Entscheidung Volljähriger zum Suizid Anerkennung finden und es dürfe auf diese kein äußerer Druck einwirken, um einen freien und offenen Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Weiterhin wird eine Strafbarkeit des kommerziellen Angebots der Suizidassistenz sowie eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes und der MBO-Ä angestrebt. Schließlich soll ein Register die Anzahl der assistierten Suizide aufführen, das von einer unabhängigen Kommission in Form eines jährlich zu veröffentlichenden Berichts ausgewertet wird.