medstra-News 58/2021 vom 19.8.2021
Nachdem ein Arzt Anfang Juni 2021 in einem schwäbischen Impfzentrum eine Neunjährige unzulässigerweise gegen SARS-CoV-2 geimpft hatte, hat die Staatsanwaltschaft ein deshalb gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Augsburg kam dem Mediziner dabei zugute, dass der Vater des Kindes auf die Nachfrage des Arztes, wer zu impfen sei, seine Tochter genannt und weiteren Vorbereitungsmaßnahmen nicht widersprochen hatte. Zudem hatte das Kind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen davongetragen. Gleichwohl habe der Arzt erforderliche Kontrollen zum Ausschluss der Impfung von Kindern unter 12 Jahren unterlassen, weshalb ihm inzwischen auch fristlos gekündigt worden sei.