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Ausgabe 4/2021

medstra-statement

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Köln
„Impfdrängelei“ – ein Fall für das Strafrecht?

 

Beiträge

RA Dr. Elisa Fontaine, Hamburg
Strafrechtliche Risiken KI-basierter Diagnosesoftware für Ärzte

Henning Lorenz, M.mel., Halle (Saale)
„Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt“ —
Kritische Überlegungen zu einer nebenstrafrechtlichen Reform anlässlich der Fälschung und des unrichtigen Ausstellens von Impfausweisen

Dr. Sebastian T. Vogel
Sprache, Stil und Strategie in der medizinstrafrechtlichen Verteidigung (Teil 1)

Dennis Falterbaum, München
Ein Buch mit sieben Siegeln und vier Absätzen? —
Die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach der Reform

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Januar bis März 2021

 

Entscheidungen

  • BGH, Beschl. v. 11.11.2020 – 5 StR 256/20 Tötung eines lebensfähigen, aber schwer hirngeschädigten Zwillings nach Eröffnung der Gebärmutter mittels Kaiserschnitt
  • BVerwG, Urt. v. 5.11.2020 – 3 C 12.19 Präimplantationsdiagnostik bei Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 im Einzelfall zulässig
  • BVerwG, Urt. v. 2.12.2020 – 3 C 6.19 (m. Anm. Helmut Frister)
    Unzulässigkeit eines Chromosomen-Screenings ohne Zustimmung der Ethikkommission
  • OLG Köln, Urt. v. 25.2.2021 – 7 EK 5/18 (m. Anm. J. Graf)
    Entschädigungsanspruch der Nebenklägerin wegen überlanger Dauer des Strafverfahrens
  • LG Darmstadt, Urt. v. 15.3.2021 – 18 O 33/20 Abrechnung nach § 9 Abs. 1 GOZ bei Betrieb eines eigenen Praxislaborsg

 

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Beiträge

medstra-statement
Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Köln
„Impfdrängelei“ – ein Fall für das Strafrecht?
Der Kommentar befasst sich mit der Frage nach der Legitimität eines ggf. strafbewehrten Verbots der Verletzung von Priorisierungsregeln im Kontext von Corona-Impfungen. Die Verfasserin spricht sich gegen eine Sanktionierung des Verhaltens aus und stützt diese Bewertung auf eine Analyse der Lebensumstände und der allgemeinen gesellschaftlichen Herausforderungen in Zeiten der Pandemie.

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RA Dr. Elisa Fontaine, Hamburg
Strafrechtliche Risiken KI-basierter Diagnosesoftware für Ärzte
Der Beitrag beleuchtet ausgewählte strafrechtliche Risiken KI-basierter Diagnosesoftware für Ärzte. Konkret geht er zum einen der Frage nach, welche Risiken mit der Inanspruchnahme dieser modernen Unterstützung für ärztliche Diagnoseentscheidungen verbunden sind. Zum anderen untersucht der Beitrag, unter welchen Umständen der bewusste Verzicht auf den Einsatz einer Diagnosesoftware einer Behandlung de lege artis entgegensteht.

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Henning Lorenz, M.mel., Halle (Saale)
„Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt“
Kritische Überlegungen zu einer nebenstrafrechtlichen Reform anlässlich der Fälschung und des unrichtigen Ausstellens von Impfausweisen
Die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 ebnen uns den Weg in Richtung Normalität. Für die, die den vollen Impfschutz haben und dies nachweisen können, gelten viele infektionsschutzrechtliche Ge- und Verbote nicht mehr. Das weckt Begehrlichkeiten und hat zu Fehlverhalten in Bezug auf eine korrekte Impfdokumentation geführt. Der Gesetzgeber hat hierauf mit einer Reform des IfSG reagiert. Der Beitrag liefert eine erste Analyse.

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Dr. Sebastian T. Vogel
Sprache, Stil und Strategie in der medizinstrafrechtlichen Verteidigung (Teil 1)
Wer Unrecht hat, kann noch obsiegen. Wer Recht hat, kann sich in eine schlechte Lage manövrieren – und Unrecht bekommen. Dabei liegt das, was schlecht läuft, aus Verteidigersicht immer an der „Gegenseite“, an Staatsanwaltschaft und/oder Gericht. Liegt es nicht. Oft genug werden Chancen ausgelassen, wird Richtiges schlecht oder nicht oder doch formuliert (und nicht weggelassen), werden Fehler auf Seiten der Verteidigung gemacht. Eine optimale Verteidigung, gerade in dem von Schriftsätzen geprägten Medizinstrafverfahren, sollte mehr beinhalten als rechtskenntnisreiche Ausführungen. Es geht um Überzeugung – mit Stil. Warum solche Überlegungen sinnvoll sein und welche Gedanken einem Schriftsatz vorausgehen können, ist Gegenstand dieses ersten Teils. (Teil 2: medstra 2021, 280 ff.)

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Dennis Falterbaum, München
Ein Buch mit sieben Siegeln und vier Absätzen?
Die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach der Reform
Der Änderung des § 219a StGB im März 2019 ging eine gesellschaftlich wie politisch breite Debatte voraus, in deren Rahmen neben der Einschränkung auch die vollständige Abschaffung der Vorschrift gefordert wurde. Vorgeworfen wurde ihr vor allem, zu weit und daher zu unbestimmt zu sein. Der Beitrag untersucht daher, ob es eines strafrechtlichen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche überhaupt bedarf und ob dieses in seiner aktuellen Gestalt verfassungsmäßig ist. Zudem wird erörtert, inwiefern die Reform tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit geführt hat. Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Beibehaltung des Werbeverbots weder verfassungs- noch völkerrechtlich verpflichtend ist, gleichwohl aber der Verfassung entspricht. Zu begrüßen ist aus Sicht des Verfassers auch die Verortung innerhalb des Strafrechts. Während dem Gesetzgeber mit dem neuen Ausnahmetatbestand des § 219a Abs. 4 Nr. 1 StGB ein Mehr an Rechtssicherheit gelungen ist, hat er mit dessen (überflüssiger) Nr. 2 hingegen für neue Unsicherheit gesorgt.

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