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Haftstrafe nach tödlicher Po-Vergrößerung

medstra-News 80/2021 vom 9.12.2021

Das LG Düsseldorf hat einen Arzt zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und zusätzlich vier Jahre Berufsverbot verhängt, weil zwei seiner Patientinnen infolge einer von ihm durchgeführten Po-Vergrößerung gestorben waren. Zudem habe der Arzt seinen im Iran erworbenen Doktortitel ohne den notwendigen Zusatz (ir) geführt, weshalb das Gericht auch den Tatbestand des Titelmissbrauchs als erfüllt ansah.

Der Arzt habe seine Patientinnen nicht mit der gebotenen Schonungslosigkeit aufgeklärt und es versäumt, diese über weniger risikoreiche Alternativmethoden zu informieren. Anstatt die Operation aufzuteilen, wodurch das Risiko von Komplikationen erheblich gesenkt worden wäre, habe er zur Po-Vergrößerung deutlich mehr als die empfohlene Menge an Flüssigkeit und Körperfett entnommen und diese im Rahmen der gleichen OP wieder eingespritzt.

Die Verteidiger des Arztes, der seine Unschuld beteuert, haben bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.


Verlag C.F. Müller

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