medstra-News 84/2021 vom 10.12.2021
Anfang Dezember berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) unter Berufung auf Angaben der Sicherheitsbehörden der Bundesländer, dass in Deutschland derzeit mehr als 3100 Tötungsdelikte als ungeklärt gelten. Es besteht jedoch die Vermutung, dass die Gesamtzahl deutlich höher liege, da einzelne Behörden keinerlei Angaben tätigten. So hatten sich die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt laut Bericht bei der Erhebung gar nicht erst beteiligt. Die angegebene Zahl dieser sog. „Cold Cases“ ist in Nordrhein-Westfalen mit 1160 Fällen am höchsten, gefolgt von Baden-Württemberg und Niedersachsen mit 550 bzw. 375 unaufgeklärten Fällen.
Die Bearbeitung der Fälle unterscheidet sich laut NOZ erheblich von Bundesland zu Bundesland. Angesichts des bundesweit uneinheitlichen Vorgehens fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine Konzentration des Ermittlungsaufwandes bzgl. älterer Tötungsdelikte. Der Vorsitzende Dirk Peglow gab gegenüber der NOZ an, dass „die Einrichtung sogenannter Cold Case Units als selbstständige Dienststellen die beste Lösung sei, um Altfälle in der gebotenen Form zu bearbeiten und wenn möglich aufzuklären.“
Diese Forderung unterstützend gab das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Sommer bekannt, eine Sonderkommission für Cold Cases gründen zu wollen. Laut Angaben auf der Internetseite des Innenministeriums, soll die Kommission mit 28 Ermittlerinnen und Ermittlern besetzt werden, die bereits „Erfahrung haben in der Tatortarbeit, Aktenführung oder Leitung von Mordkommissionen“. Mittels der Digitalisierung von Akten und der Erarbeitung von neuen Ermittlungskonzepten soll versucht werden, bestehende Aufklärungschancen zu erkennen und Fälle strukturiert erneut aufzuarbeiten. Bei gefundenen neuen Ermittlungsansätzen soll sodann die örtlich zuständige Kriminalpolizei den Fall wieder übernehmen.