medstra-News 87/2021 vom 10.12.2021
Bereits vor seinem Amtsantritt am 08. Dezember 2021 hat der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche möglichst schnell aufzuheben. Zuvor hatte sich die Ampel-Koalition bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) zu entfernen.
Buschmann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass man es im digitalen Zeitalter, in dem zahlreiche Verschwörungstheorien über Schwangerschaftsabbrüche im Internet kursieren, ausgerechnet dem dafür explizit ausgebildeten Fachpersonal nicht noch erschweren sollte, korrekte Informationen über die Vornahme der Behandlung anzubieten. Der Paragraf sei „untragbar“ und die Abschaffung werde sowohl für die ratsuchenden Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte eine deutliche Verbesserung mit sich bringen.
Nach derzeitiger Rechtslage pönalisiert § 219a StGB das öffentliche Anbieten, Ankündigen sowie Anpreisen von Inhalten, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, um einen Vermögensvorteil zu erlangen sowie deren Verbreitung in grob anstößiger Weise mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Normierung sicherstellen, dass Abbrüche nicht als normale ärztliche Dienstleistung angesehen werden.