medstra-News 1/2022 vom 1.2.2022
Seit dem Ausbruch der Pandemie hat es in Berlin nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz mehr als 5.000 Strafverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die COVID-19-Schutzmaßnahmen gegeben.
Von den 2.521 Strafverfahren aus dem ersten Pandemiejahr sowie weiteren 2.716 Verfahren bis Mitte Dezember 2021 haben sich inzwischen 3.322 Verfahren erledigt. In 386 Fällen wurde ein Strafbefehl i.S.d. § 407 ff. StPO erlassen, der - mit Ausnahme einer Freiheitsstrafe auf Bewährung – stets Geldstrafe (insgesamt 121.850 Euro) sowie Geldbuße (insgesamt 152.732 Euro) zur Folge hatte. Ermittelt wurde hierbei häufig auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Coronasoforthilfen wegen Betrugs gem. § 263 StGB.
Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zeitraum von März 2020 bis Mitte Dezember 2021 beläuft sich auf 61.947, von denen wiederum mehr als 42.000 abgeschlossen sind. Während der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit 1.974 die wenigsten Verfahren verzeichnet, weist Berlin-Mitte mit 14.269 die höchste Anzahl an Verfahren auf. Insgesamt wurden 2.718.545 Euro Bußgelder verhängt, wobei der Bezirk Steglitz-Zehlendorf keine Angaben zur Höhe der verhängten Bußgelder gemacht hat.
Hintergrund der Bußgeldverfahren waren hauptsächlich Verstöße gegen die Maskenpflicht, das Kontaktverbot oder gegen das Abstandsgebot, die sich insbesondere bei Demonstrationen, in Restaurants und Bars sowie in Fitnessstudios ereignet hatten. Daneben betrafen die Verfahren Verstöße gegen Einreisebestimmungen oder gegen die Quarantänepflicht.