medstra-News 10/2022 vom 16.2.2022
Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 Var. 1 StGB, der Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen nach § 275 Abs. 1a StGB sowie des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 Abs. 1 StGB hat die aus mehr als 200 Polizisten bestehende Ermittlungsgruppe „Stempel“ insgesamt 40 Wohnungen und eine Arztpraxis in Köln, Leverkusen und Erftstadt durchsucht.
Ein Kölner Arzt soll mutmaßlich Impfnachweise ausgestellt haben, ohne die Impfung gegen COVID-19 bei den betreffenden Personen tatsächlich durchgeführt zu haben. Daneben wird den Beschuldigten in insgesamt 46 weiteren laufenden Verfahren zur Last gelegt, sowohl gefälschte Impfzertifikate als auch gefälschte Testzertifikate sowie Impfpässe beschafft und verwendet zu haben.
Die Beamten stellten bei ihren Einsätzen „zahlreiche mutmaßlich gefälschte“ Impfnachweise, Testzertifikate und ausgedruckte digitale Impfzertifikate sicher. Nach Angaben der Sprecherin der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten die gefälschten Impfnachweise für die Erstellung der digitalen Impfzertifikate in den Apotheken genutzt haben, um sich anschließend Zutritt zu gastronomischen Betrieben oder anderen Einrichtungen zu verschaffen.
Laut den Ermittlungsbehörden bestehe derzeit kein Zusammenhang zwischen den einzelnen Ermittlungsverfahren.