Logo C.F. Müller
Ehemaliger Krankenpfleger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

medstra-News 19/2022 vom 15.3.2022

Das Landgericht Saarbrücken hat wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen ehemaligen Krankenpfleger verhängt. Dazu ordnete es ein lebenslanges Berufsverbot für die Krankenpflege und den Rettungsdienst an. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung folgten die Richter allerdings nicht. Der verurteilte Krankenpfleger hatte nach den Feststellungen des Landgerichts zwischen 2015 und 2016 sechs Patienten zweier Kliniken ärztlich nicht verordnete Medikamente verabreicht. Nach den Urteilsfeststellungen handelte er hierbei aus Geltungsdrang und dem Wunsch, sich bei Wiederbelebungsmaßnahmen zu profilieren, wobei er billigend in Kauf genommen habe, dass die Behandelten dadurch sterben könnten. In der Folge hatten nur zwei der sechs betroffenen Patienten überlebt. Die umfangreichen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem der Verurteilte sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite