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Haftstrafe für Vater nach verursachtem Schütteltrauma bei eigenem Kind

medstra-News 22/2022 vom 25.3.2022

Das Landgericht Braunschweig hat einen Vater zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer sah es als bewiesen, dass der 31-jährige Mann aus Bad Harzburg im Januar 2020 seine zwei Monate alte Tochter zu Tode schüttelte. Nachdem der Vater beim Prozessauftakt noch bestritten hatte, seiner Tochter Gewalt angetan zu haben, räumte er später ein, das Kind geschüttelt zu haben, jedoch um es nach seinen Angaben „retten zu wollen.“ Das Gericht wertete die Schilderungen des Mannes jedoch als „nicht glaubhaft.“ Ein grundlegendes Motiv für die Tat konnte im Verfahren nicht festgestellt werden. Bisher ist das Urteil noch nicht in Rechtskraft getreten.


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