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Arzt wegen Impfpanne zu Geldstrafe verurteilt

medstra-News 32/2022 vom 31.3.2022

Ein Arzt wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB im Wege eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt, weil er acht Menschen die fünffache Dosis des COVID-19-Impfstoffes verabreichte. 

Der zum damaligen Zeitpunkt 82 Jahre alte, sich im Ruhestand befindliche Arzt wirkte zu Beginn der Impfkampagne Ende des Jahres 2020 bei einer Impfaktion in einem Stralsunder Pflegeheim mit und spritzte sieben Pflegekräften und einer Heimbewohnerin den Impfstoff gegen COVID-19.  Eine Krankenschwester hatte zuvor den Inhalt der für mehrere Impfdosen vorgesehenen Durchstechflaschen zwar mit der angegebenen Menge Kochsalzlösung verdünnt, daraufhin allerdings - abweichend von den Vorgaben des Impfstoffherstellers Biontech/Pfizer - den gesamten Flascheninhalt anstelle eines Fünftels in die Spritzen aufgezogen. In Folge der Impfpanne litten die Betroffenen nach eigener Aussage unter grippeähnlichen Symptomen wie Kopfschmerzen, Kreislaufproblemen oder Schwindel. Die Heimbewohnerin musste aufgrund ihrer Symptome in einer Klinik stationär behandelt werden. 

Mindestens einer der Betroffenen stellte einen für die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 Abs. 1 StGB erforderlichen Strafantrag gem. § 158 Abs. 2 StPO. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin im Zuge der Ermittlungen einen Strafbefehl nach § 407 Abs. 1 S.  1 StPO, gegen den der Beschuldigte zunächst Einspruch gem. § 410 Abs. 1 S. 1 StPO eingelegt hatte. Diesen Einspruch zog der Arzt jedoch im Januar zurück, weshalb der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil nach § 410 Abs. 3 StPO nunmehr gleichsteht.  Das Verfahren gegen die Krankenschwester war bereits zuvor gegen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung nach § 153a Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 StPO eingestellt worden.


Verlag C.F. Müller

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