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Mehr als 600 Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs bei Corona-Testzentren bundesweit

medstra-News 33/2022 vom 26.4.2022

Laut einer vom Handelsblatt unter Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern (LKA) durchgeführten Umfrage haben die Ermittlungsbehörden bundesweit mindestens 642 Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs gem. § 263 StGB bei Corona-Testzentren eingeleitet, wovon allein das LKA Berlin mit 347 Ermittlungsverfahren mehr als die Hälfte der Fälle angab. 

Die Höhe der infolge durch einen sog. Testbetrug möglicherweise entstandenen finanziellen Schäden ist angesichts der sich noch im Anfangsstadium befindlichen Ermittlungen bislang nicht absehbar. Allein in fünf Verfahren in Bochum, Offenburg, Freiburg und Mannheim wird der mutmaßliche Schaden nach dem Bericht des Handelsblatts indes auf 49,5 Millionen Euro beziffert.

Die Abrechnungen der von den Testzentren durchgeführten Corona-Tests werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der Länder überprüft, wobei der Großteil der Anbieter von Teststellen ihre Tätigkeit laut der KV Niedersachsen „ordnungsgemäß erfüllen“. Vielmehr resultieren die meisten Unstimmigkeiten aus reinen Eingabefehlern, so die KV Niedersachsen.

Anlass für die Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen die Betreiber der Testzentren gaben nach Angaben des Handelsblatts in der Regel Auskünfte der Banken, die den Behörden einen Geldwäscheverdacht i.S.d. § 261 StGB meldeten. Zum anderen habe die Behörden mehrere Hinweise von Bürgern erreicht, die bereits ihre negativen Testergebnisse erhalten hätten, noch bevor bei ihnen der Test tatsächlich durchgeführt wurde.


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