medstra-statement
Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Universität Bielefeld
Im Zweifel weniger Strafrecht
Zum ambivalenten Einsatz von Sanktionen als Teil des Corona-Pandemiemanagements
Beiträge
PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg
Zentrale Rechtsfragen der Obduktion zugunsten der Strafverfolgung
Dominik Klauck / Dr. Harry Gratz
Die ärztliche Leichenschau im Klinikum
Dr. Michael Bergschneider, München
Die Legitimationskrise der mutmaßlichen Einwilligung
Ein Plädoyer für eine Rückbesinnung auf das Selbstbestimmungsrecht
Steven Kunze
150 Jahre § 216 StGB – Das letzte Jubiläum eines umstrittenen Paragraphen?
Historische und aktuelle Reformdiskussionen um die Tötung auf Verlangen
RA und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M., St. Gallen
Umgehungsmöglichkeiten des Leihmutterschaftsverbots in Deutschland, Österreich und der Schweiz am Beispiel der Ukraine
Tagungsbericht
Wiss. Mit. John Heidemann, LL.M. oec., Bucerius Law School, Hamburg
Das Recht der Obduktion – eine tragfähige und praktikable Erkenntnisgrundlage?
Bericht zum 7. Medstra-Abend
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Oktober bis Dezember 2021
Rechtsprechung
BVerfG, Beschl. v. 3.11.2021 – 2 BvR 828/21 (m. Anm. Michael Lindemann)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend den Zugang zu den für eine Selbsttötung benötigten Medikamenten; unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung
BVerfG, Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20
Unverzügliche Handlungspflicht des Gesetzgebers zur Abwendung der Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung bei pandemiebedingter Triage
BGH, Urt. v. 30.1.2019 – 2 StR 325/17 [Ls.] (m. Anm. Ulfrid Neumann)
Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden
BGH, Beschl. v. 5.5.2021 – 4 StR 19/20
Einstehenmüssen des Verursachers einer Gefahrenquelle für bei der Gefahrbekämpfung von Berufsrettern erlittene Schäden
OLG Brandenburg, Hinweisbeschl. v. 27.5.2021 – 12 U 173/20
Haftung des Zahnarztes für die Verwendung von Metallimplantaten gegen den erklärten Patientenwillen
OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2021 – 4 RVs 102/21 (m. Anm. Henning Lorenz / Engin Turhan)
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
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medstra-statement
Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Universität Bielefeld
Im Zweifel weniger Strafrecht
Zum ambivalenten Einsatz von Sanktionen als Teil des Corona-Pandemiemanagements
Schmitt-Leonardy hat persönlich eine starke Präferenz für eine wissenschaftsbasierte Eindämmungsstrategie großer Vorsicht. Ihre strafrechtskritische Perspektive ist aber zugleich geprägt von der Skepsis, ebendiese Präferenz mit den Mitteln des Strafrechts zu verabsolutieren.
Mit dem Wissen wächst der Zweifel – das erinnern wir aus Goethes Faust oder erahnen es in der aktuellen Phase der Pandemiebekämpfung. Die nun dominierende Virusvariante Omikron verursacht steigende Fallzahlen, schwächere Krankheitsverläufe und stärkere Auswirkungen auf das Pandemiemanagement als erwartet: Die – bereits beschlossene – berufsbezogene Impfpflicht soll vorerst doch nicht umgesetzt werden, der Widerstand gegen Widersprüchliches wächst und eine Positionierung zwischen präventiven Weichenstellungen für nächste Wellen oder Vertrauen auf eine dann endemische Lage erscheint schwieriger denn je. Im Schatten dieser öffentlich diskutierten Ambivalenzen finden derzeit die Straf- und Bußgeldverfahren gegen diejenigen statt, die ihre Taten begingen als Kontaktverbote und Maskenpflicht noch straf- und bußgeldbewehrt waren und für eine kurze Zeit sogar die rote Linie an der Haustür verlief. Grund genug, um erneut – und eingedenk einer privilegierten ex post-Perspektive – auf den Einsatz des Strafrechts in der Corona-Krise zu blicken.
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Beiträge
PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg
Zentrale Rechtsfragen der Obduktion zugunsten der Strafverfolgung
Der Beitrag untersucht fünf zentrale Rechtsfragen der gerichtlichen Obduktion und beantwortet sie aus einer strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Perspektive. Er nimmt Fragen nach dem verfahrensrechtlichen Zweck der Obduktion, ihrem Beweiswert und den Schwierigkeiten der Todesfeststellung ebenso in den Blick wie die strafrechtlichen Konsequenzen bei Fehlangaben auf dem Totenschein. Es zeigt sich, dass die Aufklärungsquote und die Richtigkeit der Todesursachenfeststellung bei der gerichtlichen Obduktion hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Der Beitrag gibt Anregungen für die Praxis, wie diesem Missstand entgegengewirkt werden kann.
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Dominik Klauck / Dr. Harry Gratz
Die ärztliche Leichenschau im Klinikum
Die ärztliche Leichenschau ist für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von zentraler Bedeutung. Ist in der Todesbescheinigung ein natürlicher Todesfall angegeben, kommt es regelmäßig gar nicht erst zu einer Befassung der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Qualität der ärztlichen Leichenschau als „Vorstufe“ zu einer Obduktion unmittelbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote von Tötungsdelikten hat. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die empirisch eindeutig belegten erheblichen Mängel bei der ärztlichen Leichenschau speziell in Kliniken durch strukturelle Defizite bei der Organisation des Leichenschauwesens befördert werden, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ausgeglichen werden könnten. Diese strukturellen Defizite der Leichenschau in den Kliniken werden in nicht vorhandenen organisatorischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Befangenheitssituationen sowie darin gesehen, dass die sorgfältige Durchführung der ärztlichen Leichenschau regelmäßig mit der Behandlung medizinischer Notfälle „konkurrieren“ muss
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Dr. Michael Bergschneider, München
Die Legitimationskrise der mutmaßlichen Einwilligung – Ein Plädoyer für eine Rückbesinnung auf das Selbstbestimmungsrecht
Die gewohnheitsrechtlich anerkannte mutmaßliche Einwilligung ist als Instrument zur Rechtfertigung von medizinstrafrechtlichen Sachverhalten nicht mehr wegzudenken. Ihre legitimierende Kraft soll sie nach gefestigter Meinung aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten schöpfen. Allerdings entfernt sich die mutmaßliche Einwilligung immer weiter von ihrer Legitimationsgrundlage – sprachlich wie inhaltlich. Dieser Beitrag ist ein Plädoyer für eine Rückbesinnung und zeigt auf, dass auch bei Realisierung des Selbstbestimmungsrechts zu interessengerechten Ergebnissen gelangt werden kann.
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Steven Kunze
150 Jahre § 216 StGB – Das letzte Jubiläum eines umstrittenen Paragraphen?
Historische und aktuelle Reformdiskussionen um die Tötung auf Verlangen
Mit dem Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches zum 1.1.1872 wurde auch das Verbot der Tötung auf Verlangen in § 216 eingeführt. Trotz zahlreicher Reformbestrebungen und Entwürfe zur Neuregelung erfolgten lediglich kaum nennenswerte Anpassungen des Wortlauts. Nach der Aufhebung des § 217 StGB durch das BVerfG im Jahre 2020 werden aktuell Reformforderungen lauter als je zuvor. In diesem Beitrag soll die Reformgeschichte um den § 216 StGB dargestellt werden, sowie ein Ausblick auf die Zukunft des Verbots der Tötung auf Verlangen gegeben werden.
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RA und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M., St. Gallen
Umgehungsmöglichkeiten des Leihmutterschaftsverbots in Deutschland, Österreich und der Schweiz am Beispiel der Ukraine
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten. Allerdings ist die Strafbarkeit in Deutschland und der Schweiz auf Ärzte und Vermittler und in Österreich ausschließlich auf Ärzte beschränkt. Anders als beispielsweise in Italien machen sich die Leihmütter, die Auftraggeber und die Materiallieferanten in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht strafbar. Dies führt zu zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten durch Leihmutterschaftstourismus. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich am Beispiel der Ukraine mit Umgehungsmöglichkeiten des Leihmutterschaftsverbots im deutschsprachigen Raum. Diese Erkenntnisse sind einerseits für die Diskussion, ob eine Liberalisierung der jeweils anwendbaren Embryoschutz- bzw. Fortpflanzungsmedizingesetze helfen könnte, den Leihmutterschaftstourismus zu beenden und die Leihmutterschaft einer staatlichen Regulierung im deutschsprachigen Raum zu unterstellen, von größter Bedeutung. Andererseits wird jedoch auch aufgezeigt, weshalb der aktuelle Umgang mit der Leihmutterschaft nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang zu bringen ist.
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