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Gericht entscheidet erneut über Strafmaß im Berliner Zwillingsfall

medstra-News 48/2022 vom 17.5.2022

Im Fall eines nach Eintreten der Eröffnungswehen im Mutterleib getöteten, schwer geschädigten Zwillings hat das LG Berlin erneut über das Strafmaß der zwei angeklagten Berliner Frauenärzte entschieden. Dabei hat es die ursprünglich verhängten Bewährungsstrafen leicht abgemildert, auf ein Jahr und sieben bzw. vier Monate Haft. Der Schuldspruch war vom BGH bereits im November 2020 bestätigt worden, allerdings mussten die verhängten Strafen neu verhandelt werden.


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