medstra-News 54/2022 vom 7.6.2022
Am Mittwoch, den 25. Mai 2022, verurteilte das Landgericht Kassel eine Angestellte eines Hospitals im hessischen Fritzlar wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht erkannt die 51-Jährige für schuldig, sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde von 2015 bis 2018 als Anästhesistin ausgegeben zu haben. Durch falsche Dosierungen von Betäubungsmitteln soll die vermeintliche Ärztin den Tod mehrerer Menschen verursacht haben. Zudem wirft die Anklage der Frau vor, während des Auftritts von Komplikationen im Rahmen der Narkose zu langsam oder gar nicht reagiert zu haben, und somit für stundenlangen Sauerstoffmangel sowie Schäden des Herz-Kreislauf-Systems und Organversagen der Patienten und Patientinnen verantwortlich gewesen zu sein.
Die Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen wurden erst bei dem Wechsel der Ärztekammern entdeckt als die Frau ihre Anstellung von Fritzlar in eine Klinik nach Schleswig-Holstein verlegte. Sowohl die Ärztekammer Hessen als auch das Fritzlarer Hospital erstatteten Strafanzeige. Zuvor hatte sich die Angeklagte bereits wegen des Anstellungsbetrugs selbst angezeigt. Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf zurückgewiesen und sich für eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen ausgesprochen. Die Richter stellten hingegen den Tatbestand des Mordes und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Aus übersteigertem Geltungsbedürfnis und der Angst, den Status als Ärztin zu verlieren, habe die Angeklagte Menschenleben gefährdet und sogar nach Todesfällen weitere Operationen durchgeführt.