medstra-News 55/2022 vom 7.6.2022
Am Amtsgericht Gütersloh wurde am 20. Mai 2022 der Prozess gegen einen 47-jährigen Assistenzarzt eines ortsansässigen Krankenhauses eröffnet. Bei einer Routineoperation am Knie eines 14-jährigen Patienten kam es im November 2018 aufgrund eines falsch angeschlossenen Beatmungsgerätes zu Komplikationen, woraufhin der Junge verstarb. Dem angeklagten Anästhesisten wird vorgeworfen, durch die fehlende vorgeschriebene Kontrolle der Sauerstoffzufuhr für den Tod des Minderjährigen verantwortlich zu sein. Zuvor habe eine Krankenschwester die Schläuche bei der Vorbereitung des Beatmungsgerätes vertauscht. Der armenischstämmige und in Deutschland ausgebildete Arzt gab in seiner Einlassung zu, dass er mehrere Überprüfungsschritte an dem Gerät unterlassen habe, da er keine Kenntnis von der vorgeschriebenen Kontrolle hatte.
Das Verfahren gegen die Krankenschwester war bereits gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. In der Sache wird noch gegen weitere Angestellte des Krankenhauses ermittelt. Der Prozess wird im Juni fortgesetzt.