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Deutscher Ärztetag gegen Impfungen durch Nichtärzte

medstra-News 61/2022 vom 7.6.2022


Der diesjährige 126. Deutsche Ärztetag hat sich in einem Beschluss für die unbedingte Wahrung des geltenden Arztvorbehalts ausgesprochen und damit etwa regelhaften Grippeschutzimpfungen in Apotheken eine Absage erteilt. 

Die Delegierten betonten, dass nicht nur die bloße Verabreichung der Impfdosis zum Umfang ärztlicher Impfleistungen gehöre, sondern vielmehr auch die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die im Vorfeld erforderliche Aufklärung elementare Bestandteile ärztlicher Tätigkeit seien. Zusätzlich gelte es sowohl möglicherweise auftretende medizinische Komplikationen als auch Angstreaktionen bei Patienten zu beherrschen. Die dazu erforderlichen Kenntnisse erforderten ein langjähriges Medizinstudium und könnten daher nicht im Rahmen von Schulungen vermittelt werden. Schließlich böten die in diesem Feld tätigen Ärztinnen und Ärzte schon jetzt ein flächendeckendes, wohnortnahes und niederschwelliges Impfangebot.

Hinter dem deutlichen Votum steht nach Auskunft mehrerer Delegierter die Sorge, mit der Preisgabe der Impfungen könne es zu einer weiteren „Unterhöhlung der ärztlichen Ausübung der Heilkunde“ kommen, die bereits in anderen Indikationsgebieten wie der Schmerztherapie oder bei der Behandlung von Depressionen spürbar werde. Die Landesärztekammern sollten sich daher einerseits bei den zuständigen Aufsichtsbehörden dafür einsetzen, in diesen Feldern bislang ausreichende Kurzausbildungen einzudämmen. Andererseits solle die Bundesärztekammer durch eine Stellungnahme darauf hinwirken, dem durch das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom November 2020 geschaffenen § 24 IfSG n.F., der den Arztvorbehalt beim Nachweis eines in § 7 IfSG genannten Krankheitserregers relativiere, erneut zu uneingeschränkter Geltung zu verhelfen. 


Verlag C.F. Müller

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