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Anklage wegen mutmaßlichen Maskenbetrugs gegen Kommunalpolitiker und seinen Geschäftspartner erhoben

medstra-News 64/2022 vom 21.6.2022

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen einen bayerischen Kommunalpolitiker und seinen Geschäftspartner Anklage wegen des Verdachts des sog. Maskenbetrugs gem. § 263 Abs. 1 StGB in neun Fällen, des versuchten Maskenbetrugs gem. §§ 263 Abs. 1 und 2, 22, 23 I StGB in 20 Fällen und Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB erhoben. Laut Mitteilung der Behörde sollen die beiden Angeklagten im April 2020 mehr als 2,5 Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft haben, von denen rund die Hälfte nicht die vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards erfüllt haben. Dem Landesamt seien nach Angaben der Staatsanwaltschaft zudem gefälschte Bestätigungen über die Qualität der Masken vorgelegt worden. Nachdem der chinesische Hersteller und Lieferant die Angeklagten von den Qualitätsmängeln in Kenntnis setzte und zur Vernichtung der vollständigen Ware aufforderte, sollen diese den Verkauf an Apotheken fortgesetzt und in diesem Zusammenhang unzutreffende Typenbezeichnungen verwendet haben. 

Infolge der aus der mangelhaften Qualität der Masken resultierenden medizinischen Unbrauchbarkeit sei dem Landesamt ein finanzieller Schaden in Höhe von 2 Millionen Euro entstanden sein, so die Staatsanwaltschaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens, für welches die Staatsanwaltschaft unter anderem 47 Zeugen und zwei Sachverständige benannt hat, entscheidet nun das Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Angeklagten haben die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. 


Verlag C.F. Müller

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