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Sechs Angeklagte wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs in der Pflege vor Gericht

medstra-News 66/2022 vom 21.6.2022

Vor dem Landgericht Berlin müssen sich zwei ehemalige Geschäftsführer eines Pflegedienstes sowie vier leitende Mitarbeiter wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs gem. § 263 StGB verantworten. Laut der Anklage sollen die Beschuldigten im Zeitraum von Januar 2017 bis Juli 2019 in 317 Fällen Leistungen in der Intensivpflege im außerklinischen Bereich gegenüber den Krankenkassen abgerechnet haben, obwohl den hierbei eingesetzten Pflegekräften die für die Leistungen erforderlichen Qualifikationen gefehlt hätten. 

Angesichts der anspruchsvollen Versorgung der Intensivpflege- und in diesem Zusammenhang vor allem Beatmungspatienten sei deren Ausführung nach § 2 Abs. 1 Krankenpflegegesetz (KrPflG) nur für examinierte Pflegekräfte mit den erforderlichen Kenntnissen der deutschen Sprache zulässig, so die Anklage. Entgegen diesen Voraussetzungen sollen die Angeklagten „total gefälschte“ Sprachzertifikate eingesetzt haben, um gegenüber den Krankenkassen erheblich höhere Stundensätze abrechnen zu können. Eine 24-stündige Betreuung sei von den Krankenkassen monatlich mit zwischen 20.000 und 24.000 Euro vergütet worden. 

Eine der Angeklagten hat die Vorwürfe beim Prozessauftakt am 9. Juni 2022 zurückgewiesen und gab an, „zu keiner Zeit mit der Abrechnung zu tun gehabt“ zu haben. Stattdessen habe sie stets versucht, ihrer Arbeit bestmöglich nachzugehen und sah sich im Rahmen ihrer Tätigkeit einer Ausnutzung durch ihren Arbeitgeber ausgesetzt. Das Landgericht hat für den Prozess weitere 31 Tage bis zum 22. November 2022 terminiert. 


Verlag C.F. Müller

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