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Ermittlungen gegen KV Berlin wegen Untreue

medstra-News 68/2022 vom 24.6.2022

Das Landeskriminalamt (LKA) Berlin hat im Zusammenhang mit gefälschten Abrechnungen in Coronatestzentren erstmals auch Ermittlungen gegen den Vorstand der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin wegen des Anfangsverdachts der Untreue (§ 266 StGB) aufgenommen. Während der Vorstand den Vorwurf entschieden von sich weist, kritisiert die Berliner Staatsanwaltschaft, dass die Berliner Testzentren von der KV nur unzureichend auf „Plausibilität und Auffälligkeiten“ ihrer Abrechnungen untersucht worden seien, sodass zur Vergütung der Tests seitens der KV weit mehr Geld zur Auszahlung gelangte als den Betreibern tatsächlich zustand.

Nach eigenen Angaben zahlte die KV Berlin bis zum 21. Juni 2022 rund 590 Millionen Euro für Testungen aus, weitere 81 Millionen Euro befänden sich noch in der Prüfung. Nachdem auch der Berliner Senat von allenfalls „sporadischen“ Kontrollen der in der Spitze bis zu 1.500 Teststellen gesprochen hatte, sehen die Ermittler hierin eine Begünstigung kriminellen Abrechnungsverhaltens und damit in letzter Konsequenz eine Veruntreuung von Steuergeldern. 

Parallel dazu laufen bisher in rund 380 Fällen Ermittlungen gegen Berliner Teststellenbetreiber wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB). Der angenommene Schaden beläuft sich dabei auf mindestens 24 Millionen Euro. Auch insoweit halten die Ermittler des LKA der KV Berlin vor, der Polizei keine Verdachtsfälle übermittelt zu haben.


Verlag C.F. Müller

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