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Bundestag stimmt für Abschaffung von § 219a StGB

medstra-News 70/2022 vom 28.6.2022

Der Bundestag hat sich am 24. Juni mit breiter Mehrheit für die Aufhebung von § 219a StGB ausgesprochen. Darin war bisher ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche geregelt, das u.a. auch Ärzten verbot, sachlich über die Durchführung von Abtreibungen zu informieren. Während Abgeordnete von SPD, FDP, Grünen und Linken das Ergebnis als großen Schritt für Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen begrüßten, zeigten sich Vertreter von CDU und AfD kritisch und betonten, dass auch die Rechte des ungeborenen Lebens gewahrt bleiben müssten. 

Die Strafvorschrift war deutschlandweit in die Diskussion geraten, nachdem Kristina Hänel, eine Allgemeinmedizinerin aus Gießen, 2017 auf deren Grundlage verurteilt worden war. Hänel hatte über ihre Website Auskunft darüber gegeben, dass und wie in ihrer Praxis Schwangerschaften abgebrochen werden können. Nach der Verurteilung beschritt sie den Instanzenweg und ließ sich auch von persönlichen Drohungen nicht von ihrem Einsatz gegen die Vorschrift abbringen. Mit dem ihnen durch den neuen Gesetzentwurf zugestandenen Informationsrecht riskieren Mediziner dagegen künftig keine Strafverfolgung mehr.

Daneben werden durch den Beschluss des Bundestages auch alle Urteile gegen Ärzte, die seit dem 3. Oktober 1990 auf Basis von § 219a StGB ergangen sind, aufgehoben. Hänel, die selbst von der Regelung profitiert, hofft nun, dass möglichst viele Ärzte von der neuen Freiheit Gebrauch machen und über Schwangerschaftsabbrüche informieren.


Verlag C.F. Müller

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