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Kassenärztliche Vereinigungen prüfen nicht länger Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Coronatests

medstra-News 74/2022 vom 19.7.2022

Ein Konfliktherd, der mit der neuen Fassung der Coronavirus-Testverordnung entstanden ist, scheint gelöst zu sein. Nach der Reform der Verordnung sind kostenlose Schnelltests – sog. Bürgertests – nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. Als Reaktion hatte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, zunächst geweigert, besagte Tests weiterhin abzurechnen, da sie nicht in der Lage sei, die Richtigkeit der eingereichten Abrechnungen zu überprüfen und dementsprechend die Vergütung an die Betreiber der Testzentren auszuzahlen. 

Dieses Problem wurde nun dahingehend gelöst, dass die KVen vor der Auszahlung künftig nur noch für die Überprüfung der Akkreditierung der Testzentren und der rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung zuständig sein sollen, nicht aber für die inhaltliche Kontrolle. Diese soll stattdessen der Bund übernehmen. Dazu sollen die KVen die Abrechnungsdaten an den Bund weiterleiten, der sodann die inhaltliche Plausibilität der Abrechnung überprüft. Dabei soll unter anderem kontrolliert werden, ob beispielsweise überdurchschnittlich viele positive Testergebnisse vorliegen oder auffällig viele Tests vorgenommen wurden, berichtet das Ärzteblatt. Träten bei dieser Prüfung Auffälligkeiten zu Tage, informiere der Bund die Ordnungsbehörden der Kommunen, die wiederum den KVen mitteilen sollen, ob und in welcher Höhe Rückforderungen erfolgen können.

Während sich die KVen zufrieden zeigten mit dem ausgehandelten Ergebnis, kritisiert der Deutsche Hausärztebund, dass die neuen Regelungen in der Testverordnung für die Ärzteschaft weiterhin eine große Belastung bedeuteten. Auch der Hartmannbund bemängelte, dass der Kompromiss mit den KVen den Ärzten, die Tests durchführten, nichts nütze.


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