Bundesrat billigt Aufhebung von § 219a StGB
medstra-News 75/2022 vom 19.7.2022
Nachdem am 24. Juni der Bundestag für die Aufhebung von § 219a StGB gestimmt hat (s. medstra-News 70/2022), hat der Bundesrat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli die Gesetzesänderung gebilligt. Die Norm regelte ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das auch sachliche Informationen über die Durchführung von Abtreibungen umfasste.
Verlag C.F. Müller