medstra-News 81/2022 vom 01.08.2022
Am 28. Juli 2022 hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg gegen zwei Betreiber von Corona-Teststationen Anklage erhoben. Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, indem sie bei der Abrechnung von Coronatests der Kassenärztlichen Vereinigung mehr Testungen angegeben haben, als sie tatsächlich vornahmen. Ebenfalls angeklagt ist eine dritte Person, die unterstützend bei der Meldung der falschen Zahlen tätig gewesen sein soll. Durch die Angabe der ausgedachten Zahlen sollen zwischen Mai und Juni 2021 gut 435.000 Euro zu Unrecht erwirtschaftet worden sein. Im Juli und August 2021 rechneten die Unternehmer weitere 210.000 Euro ab, deren Auszahlung jedoch bereits wegen des eröffneten Ermittlungsverfahrens nicht stattgegeben wurde. Vorausgegangen war die Anzeige einer Bank wegen des Verdachts der Geldwäsche. Gegenüber den beiden Betreibern der Testzentren in Fürth und Schwabach wurde wegen Fluchtgefahr eine Untersuchungshaft angeordnet. Einer der Angeklagten war bereits weitestgehend geständig, die anderen beiden verweigerten hingegen jedwede Aussage.