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Ausweitung der Förderung von corona-assoziierten Obduktionen in Baden-Württemberg

medstra-News 83/2022 vom 01.08.2022

Bereits zu Beginn der Pandemie konnte in Hamburg mit der flächendeckenden Anordnung von Amtsobduktionen bei corona-assoziierten Todesfällen erfolgreich aufgezeigt werden, dass mittels Autopsien gewichtige Erkenntnisse über die Ansteckungsrate sowie den pathologischen Verlauf des Virus erzielt werden konnten. Ähnlicher Zuspruch für Obduktionen zum Zwecke des Infektionsschutzes war auch in Baden-Württemberg erkennbar. Durch eine bereitgestellte Fördersumme von 1,77 Millionen Euro konnten bereits seit Herbst 2020 Obduktionen von COVID-19 verstorbenen Patienten in den Unikliniken durchgeführt werden. Diese Bestrebungen werden nun intensiviert. Mit Beschluss vom 26. Juli 2022 hat das Landeskabinett eine Sonderförderlinie des Wissenschaftsministeriums verabschiedet. Bis 2024 soll die sog. obduktionsbasierte COVID-19-Forschung 3,3 Millionen Euro erhalten, um Obduktionen nach COVID-19-Todesfällen an den regionalen Unikliniken weiter zu fördern. Als Grund für die erweitere Förderung wird in der Kabinettsvorlage angegeben, dass Obduktionen von „eminent[er Bedeutung] für das bessere Verständnis der Erkrankung sowie des Therapieversagens [seien], insbesondere auch bei neu auftretenden Varianten.“ Der Hauptfokus der Autopsien soll dabei auf tödlichen Komplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung sowie letalen COVID-19-Verläufen trotz einer vollständigen Impfung liegen. Nach Angaben des Initiators der Förderung Norbert Knopf (Bündnis 90/Die Grünen) sei eine möglichst valide Datenlage von Todesfällen im Zusammenhang mit Impfungen besonders wichtig, um neben einer verbesserten Sicherheit der Impfstoffe zugleich Vertrauen in die Corona-Impfungen zu schaffen.

Weiterer Teil der Förderlinie ist die Subventionierung des bereits etablierten Long-COVID-Projekts EPILOC in Höhe von 3,25 Millionen Euro. Per Befragung von 13.000 ehemaligen COVID-19-Erkrankten sollen dabei die verzögerte Heilung sowie bleibende Beschwerden nach einer akuten SARS-CoV-2-Infektion untersucht werden. Patienten mit besonders ausgeprägtem Long-Covid-Syndrom werden zu einer ambulanten Untersuchung in die jeweilige Universitätsklinik eingeladen.

 


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