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Ärztin wegen falscher Maskenatteste zu zweijähriger Haftstrafe verurteilt

medstra-News 85/2022 vom 16.8.2022

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat eine bayerische Ärztin wegen der Ausstellung von hunderten falschen Maskenattesten gem. § 278 StGB zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Medizinerin soll nach Angaben der Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer im Jahr 2020 in 309 Fällen eine Befreiung von der Maskenpflicht attestiert haben, ohne die Betroffenen vorab einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen. Die Maskenbefreiungen für die Inhaber der Bescheinigungen habe sie stattdessen damit begründet, dass medizinische Gründe dem Tragen einer Maske entgegenstehen und die Betroffenen deshalb keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könnten.  

Obwohl ihre Wohnung bereits im Zuge der Ermittlungen durchsucht worden war, setzte die Beschuldigte ihre Praktiken nach den Durchsuchungen fort und stellte weiterhin unrichtige Gesundheitszeugnisse aus. Das Gericht sah aufgrund der mangelnden Schuldeinsicht der Ärztin von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung ab und verhängte darüber hinaus ein dreijähriges Berufsverbot, das bis zur Rechtskraft des Urteils zunächst vorläufig angeordnet wurde. Laut der Amtsgerichts-Direktorin haben gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. 

§ 278 StGB stellt das unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen unter Strafe und wurde im Rahmen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 dahingehend verschärft, dass die Freiheitsstrafe gem. § 278 Abs. 2 StGB in besonders schweren Fällen nunmehr bis zu fünf Jahre betragen kann. Ein besonders schwerer Fall wird nach § 278 Abs. 2 StGB insbesondere im Falle eines gewerbs- oder bandenmäßigen Vorgehens regelmäßig angenommen. Angesichts des im Strafrecht in § 2 Abs. 1 StGB verankerten Rückwirkungsverbots konnte die Ärztin im vorliegenden Fall allerdings lediglich nach alter Rechtslage bestraft werden, deren Strafrahmen das Amtsgericht mit seinem Urteil in Form der Höchststrafe voll ausschöpfte. 


Verlag C.F. Müller

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