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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Masernimpfpflicht

medstra-News 91/2022 vom 23.8.2022

Der Erste Senat des in Karlsruhe ansässigen BVerfG hat die 2019 vom Bundestag beschlossene und seit 1. August 2022 vollständig geltende allgemeine Masernimpfpflicht für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Az. 1 BvR 469/20 u.a.). Dabei stellte das Gericht insbesondere klar, dass die Impfung auch mittels eines Kombipräparats, das zugleich gegen Mumps, Röteln oder Windpocken schützt, erfolgen darf, da in Deutschland bisher kein Monoimpfstoff gegen Masern zugelassen ist. 

Nach der in § 20 Abs. 8-12 IfSG enthaltenen bußgeldbewehrten Regelung müssen demzufolge alle Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern gegen Masern immunisiert sein, was unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu belegen ist.

Der Erste Senat des BVerfG betonte in seiner Entscheidung, dass die Annahme des Gesetzgebers, ungeimpfte Menschen könnten andere gefährden, auf zuverlässigen Grundlagen beruhe und daher der strengen verfassungsrechtlichen Prüfung standhalte. Entsprechend ordneten die Richter den Schutz durch eine Masernerkrankung gefährdeter Menschen als einen Gemeinwohlbelang von hohem Rang ein, dem der Gesetzgeber gegenüber der individuellen Entscheidung zu einer Impfverweigerung den Vorrang einräumen dürfe. Das Gericht verwies zudem auf den begrenzten Adressatenkreis der Regelung, der dem Umstand Rechnung trage, dass in den im Gesetz benannten Bereichen typischerweise Kontakte zu besonders schutzwürdigen Personen standfänden. Berücksichtigung fanden auch die bei Masern hohe Übertragungsfähigkeit und Ansteckungsgefahr sowie das Risiko, als Spätfolge einer Erkrankung an tödlich verlaufenden Folgekrankheiten zu leiden. Demgegenüber fielen das durch den Impfzwang bei Kindern beeinträchtigte elterliche Entscheidungsrecht sowie die bei einer Impfung nur milden Symptome und Nebenwirkungen nicht entscheidend ins Gewicht.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßten die Entscheidung. Lauterbach verwies darauf, dass eine Masernerkrankung sowohl für die Erkrankten als auch ihr Umfeld lebensgefährlich sei. Der Staat müsse daher Sorge dafür tragen, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen zu vermeiden. Hierfür steht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung.

Hinter den Bemühungen steht schließlich die Hoffnung, durch eine nach Schätzungen der WHO erforderliche Impfquote von mehr als 95 % der deutschen Bevölkerung künftigen Masernausbrüchen vorzubeugen.


Verlag C.F. Müller

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