medstra-News 92/2022 vom 23.8.2022
Einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung zufolge soll zukünftig das Robert-Koch-Institut (RKI) durchgeführte Bürgertests auf mögliche Unregelmäßigkeiten hin untersuchen. Den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verbleibe aber weiterhin die Überprüfung der abgerechneten Testungen im Hinblick auf deren rechnerische Richtigkeit, die Einhaltung formaler Vorgaben sowie die Vollständigkeit der Angaben in den Abrechnungsunterlagen.
Die von der KV übermittelten Daten soll das RKI dann in einem zweiten Schritt hinsichtlich der „Identifikation von statistischen Ausreißern im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe bezogen auf den jeweiligen Leistungserbringer und die jeweilige sonstige abrechnende Stelle“ untersuchen, wobei die Informationen auch ins Verhältnis zu epidemiologischen oder soziodemographischen Daten gesetzt würden. Sollten auf dieser Basis Anhaltspunkte für Irregularitäten bei der Durchführung und Abrechnung der Tests vorliegen, habe das RKI die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und wiederum die jeweilige KV zu unterrichten, die dann nach einer vertieften Prüfung auf strafbares Verhalten ggf. die Staatsanwaltschaft einzuschalten habe.
Mit den Anpassungen sollen vor allem die KVen entlastet werden, die sich nach dem Ende der kostenlosen Bürgertests nicht mehr in der Lage sahen, Kontrollen über korrekte Abrechnungen zu gewährleisten.