medstra-News 96/2022 vom 8.9.2022
Vor dem Amtsgericht (AG) Dresden hat der Prozess gegen zwei Frauen und einen Mann wegen unerlaubten Betreibens eines Versicherungsgeschäfts gem. §§ 8 Abs. 1, 331 Abs. 1 Nr. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) begonnen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im April 2017 unerlaubt die Krankenkasse „Deutsche Gesundheitskasse“ (DeGeKa) gegründet sowie über mehrere Monate betrieben zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die DeGeKa als ein auf Gegenseitigkeit betriebener Versicherungsverein vorgesehen, der ihren Mitgliedern als Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung zu dienen bestimmt war. Neben den drei Haupttätern müssen sich daneben auch drei Männer sowie eine Frau wegen Beihilfe zur vorgeworfenen Tat verantworten, die von der Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen mehrheitlich der Reichsbürgerszene zugeordnet wurden. Nachdem das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Machenschaften Ende August 2017 aufgedeckt und die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs angeordnet hatte, setzten vier der Beschuldigten ihr Unternehmen bis Mai 2018 weiter fort.
Laut Justizangaben konnte die DeGeKa zwischen dem 1. Juli und dem 1. November 2017 49 Mitglieder aufnehmen, welche angeblich insgesamt Beitragszahlungen in Höhe von 8.110 Euro geleistet haben. Die Beschuldigten sollen im Zuge ihrer Tätigkeit verschiedene Funktionen als Initiator, Kassenwart, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eingenommen und den Mitgliedern monatliche Basisversicherungsleistungen für einen Betrag von 70 Euro sowie Zusatzleistungen in Höhe von weiteren 20 Euro offeriert haben. Die Zusammensetzung der einzelnen Mitgliedsbeiträge könne hierbei nicht nachvollzogen werden und beruhe vielmehr auf Willkür, so die Staatsanwaltschaft. In der Anklage heißt es zudem, dass die Angeklagten wissentlich nicht über die Mittel zur Leistungsfinanzierung verfügt haben und bei ihnen ebenfalls das Bewusstsein vorlag, keine Erlaubnis zur Gründung einer Krankenkasse gehabt zu haben.
Angesichts der Anzahl der Beschuldigten und deren partieller Zuordnung zur Reichsbürgerszene wird der auf zunächst sechs Tage bis Ende September 2022 terminierte Prozess in dem speziell für Terror- und Extremismusverfahren eingerichteten Hochsicherheits-Gerichtssaals des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden abgehalten. Die Reichsbürgerbewegung lehnt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere deren Rechtsordnung strikt ab.