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Ausgabe 4/2022

medstra-statement

Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg
Die Pandemie als Katalysator bei der Entwicklung des (Straf-) Rechts?


Beiträge

Prof. Dr. Gunnar Duttge, Göttingen
Die Preisgabe des verfassungsrechtlichen Lebensschutzes von Ungeborenen als Mittel im „Kampf gegen patriarchale Machtstrukturen“?

Dr. Sebastian T. Vogel, HCO
Herausgabe von Patientenunterlagen an die Staatsanwaltschaft – nach dem Bestattungsgesetz?

Henning Lorenz, M.mel., Halle (Saale)
Die ärztliche (Heil-)Behandlung und ihre Instrumente als gefährliche Werkzeuge
Überlegungen zur Reformbedürftigkeit des Strafrechts anlässlich OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.3.2022 – 1 Ws 47/22

Dr. Theresa Schweiger, Ludwig-Maximilians-Universität München
Wann beginnt menschliches Leben? 
Zur Notwendigkeit einer Neubestimmung nach dem Berliner Zwillingsfall (BGH, Beschl. v. 11.11.2020 – 5 StR 256/20)

Akad. Rat a.Z. Dr. Thomas Steenbreker
Der Stand der Rechtsprechung zur Vertragsarztuntreue nach BGH, Beschl. v. 11.5.2021 – 4 StR 350/20 – „Häusliche Krankenpflege“


Rezensionen

Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld
Daniel Geiger (Hrsg.), Healthcare Compliance. — Praxisleitfaden für Unternehmen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen


Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Januar bis März 2022


Rechtsprechung

BGH, Beschl. v. 11.5.2021 – 4 StR 350/20 [Ls.] (m. Anm. Sascha Ziemann / Johannes Corsten)
Keine Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

BSG, Urt. v. 19.10.2021 – B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R
Regelmäßiges Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei regelmäßiger Nebentätigkeit als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst

LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.1.2022 – L 16/4 KR 506/19 Vergütung medizinischer Leistungen trotz Übermittlung falscher Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant)

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.3.2022 – 1 Ws 47/22 Bei einer Zahnextraktion verwendete Zange als gefährliches Werkzeug

OLG Dresden, Urt. v. 29.3.2022 – 4 U 980/21 Abgrenzung von Diagnoseirrtum und Befunderhebungsfehler im Arzthaftungsprozess

VG Oldenburg, Beschl. v. 6.12.2021 – 7 B 3310/21 Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 10.3.2022 – 12 Qs 6/22 (m. Anm. Malte Cordes)
Verdacht des Betruges durch Abrechnung auf unerlaubte Zuweisung zurückgehender Verschreibungen – Zufallsfunde bei der Durchsuchung

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 27.5.2022 – 12 Qs 24/22 Rechtswidrigkeit der Fortführung einer Durchsuchung trotz Wegfalls des Anfangsverdachts. Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung
 

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medstra-statement

Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg
Die Pandemie als Katalysator bei der Entwicklung des (Straf-) Rechts?
Die Corona-Pandemie hat weite Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nachhaltig betroffen. Wie jede grundlegende Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse hat auch die Pandemie Rechtsfragen aufgeworfen, die teilweise nicht nur den Rechtsanwender, sondern auch den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen gestellt hat. Manche dieser Herausforderungen konnten und können als Katalysator für die Rechtsentwicklung dienen, weil man auf einmal notgedrungen über Dinge nachdenken musste, über die man vorher nicht nachdenken wollte. Gerade bei Reformen im Strafrecht muss aber sorgfältig geprüft werden, für welche Änderungen man den „Schwung nutzen“ sollte, weil sie auch jenseits der Pandemie sinnvoll sind, und wo es nur um die Reaktion auf Empörungen geht, weil in solchen Sondersituationen eben auch Missstände auftreten. 

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Beiträge

Prof. Dr. Gunnar Duttge, Göttingen
Die Preisgabe des verfassungsrechtlichen Lebensschutzes von Ungeborenen als Mittel im „Kampf gegen patriarchale Machtstrukturen“?
Für die neue Parlamentsmehrheit ist längst beschlossene Sache, die eigenen „modernen“ Richtigkeitsvorstellungen zu der seit Jahren beharrlich diskreditierten Strafnorm des § 219a StGB durchzusetzen, um dem applaudierenden Publikum alsbald „Mission accomplished“ zurufen zu können. In dieser Lage steht nun gewiss nicht zu erwarten, dass man sich von rechtswissenschaftlichen Bedenken, selbst wenn sie noch so deutlich ausfallen, in seinem Streben ernstlich abhalten ließe. Dennoch verdient die Frage, wo eigentlich die Grenze des politischen Handlungsspielraums des Gesetzgebers im Widerstreit von femininer Selbstbestimmung und Schutz des ungeborenen Lebens verläuft, um der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung willen nähere Aufmerksamkeit.

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Dr. Sebastian T. Vogel, HCO
Herausgabe von Patientenunterlagen an die Staatsanwaltschaft – nach dem Bestattungsgesetz?
Die ärztliche Schweigepflicht ist – aus strafrechtlicher Perspektive – immer wieder ein leidiges Thema. Geht es um die Strafbarkeit von Berufsgeheimnisträgern nach § 203 StGB, werden oft sehr strenge Maßstäbe angelegt. Geht es hingegen darum, dass Strafverfolgungsbehörden an Patientengeheimnisse und Patientenunterlagen gelangen wollen, wird § 203 StGB nicht selten als Hindernis betrachtet, wird umgangen, gedroht, angestiftet. Rechtskreative Ideen gibt es viele. Eine davon: der Hinweis auf das jeweilige (Landes-) Bestattungsgesetz.

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Henning Lorenz, M.mel., Halle (Saale)
Die ärztliche (Heil-)Behandlung und ihre Instrumente als gefährliche Werkzeuge
Überlegungen zur Reformbedürftigkeit des Strafrechts anlässlich OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.3.2022 – 1 Ws 47/22
In der Rspr. wird der ärztliche Heileingriff seit über 130 Jahren als tatbestandliche Körperverletzung eingestuft und eine rechtfertigende Einwilligung für die Straflosigkeit gefordert. Demgegenüber werden in der Literatur seit jeher auch Tatbestandslösungen unterschiedlicher Prägung vertreten, die für eine Reform und die Schaffung eines neuen Tatbestandes der eigenmächtigen Heilbehandlung plädieren. Eine neue Entscheidung des OLG Karlsruhe gibt Anlass dazu, die etwas eingeschlafene Debatte wieder aufzugreifen.

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Dr. Theresa Schweiger, Ludwig-Maximilians-Universität München
Wann beginnt menschliches Leben? Zur Notwendigkeit einer Neubestimmung nach dem Berliner Zwillingsfall (BGH, Beschl. v. 11.11.2020 – 5 StR 256/20)
Dass mit dem Beginn der Geburt (straf)rechtlich auch das menschliche Leben beginnt, ist eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtsauffassung, die im Anschluss an den Berliner Zwillingsfall in Kritik geraten ist. Richtigerweise kann an dem Kriterium des Geburtsbeginns zur Bestimmung menschlichen Lebens in der Vielzahl der Fälle festgehalten werden, da die relevanten äußeren Umstände (Einsetzen der Eröffnungswehen bzw. Eröffnung des Uterus) eine eindeutige Identifikation des relevanten Zeitpunktes zumeist unproblematisch zulassen. Lediglich in Zweifelsfällen bietet es sich zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen an, die rein objektive Feststellung des Geburtsbeginns um eine subjektive Komponente der Entbindungsabsicht zu erweitern. Um Beweisproblemen und Missbrauchsgefahren bei der Feststellung des Vorliegens der relevanten Entbindungsabsicht von vorneherein zu begegnen, böte es sich an, entsprechende prozedurale Sicherungsmechanismen in der (Krankenhaus-)Praxis einzuführen.

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Akad. Rat a.Z. Dr. Thomas Steenbreker
Der Stand der Rechtsprechung zur Vertragsarztuntreue nach BGH, Beschl. v. 11.5.2021 – 4 StR 350/20 – „Häusliche Krankenpflege“
Die Rechtsprechung des BGH zur Vertragsarztuntreue ist umstritten. In einer neueren Entscheidung zur häuslichen Krankenpflege bestätigt der vierte Senat sie dennoch. Der Beitrag geht auf die Bedeutung dieser Entscheidung vor dem Hintergrund des Stands der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein.
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