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Keine systematischen Kontrollen der Abrechnung von FFP2-Masken in Apotheken

medstra-News 103/2022 vom 5.10.2022

Im Winter 2021 konnten alte und vorerkrankte Menschen sowie Empfänger von Sozialleistungen gegen die Vorlage von Gutscheinen kostenlos FFP2-Masken in Apotheken erhalten. Für die Abgabe dieser Masken durften die Apotheken bis zu sechs Euro abrechnen, obwohl FFP2-Masken zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich günstiger eingekauft werden konnten. Insgesamt wurden den Apotheken als Erstattung 2,1 Milliarden Euro ausgezahlt, im Durchschnitt über 100.000 Euro pro Apotheke.

Recherchen des WDR legen nun nahe, dass die Apotheken durch dieses Abrechnungssystem nicht nur große Gewinne erwirtschaften konnten, sondern die Abrechnung der Masken auch nie systematisch überprüft wurde. Um die Erstattung zu erhalten, hätten die Apotheken weder Einkaufsbelege für die FFP2-Masken noch die abgegebenen Gutscheine vorlegen müssen. Kontrollen hätten bislang nicht stattgefunden. Dies sei unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) politisch auch ausdrücklich so gewollt gewesen. 

Die abgegebenen Gutscheine müssen zwar noch bis 2024 für künftige Kontrollen aufgehoben werden. Allerdings scheint derzeit Unklarheit darüber zu bestehen, wer für die Kontrollen der Apotheken zuständig ist. Auf Nachfrage des WDR ließ das Gesundheitsministerium zunächst verlauten, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sei für die Kontrollen zuständig. Nachdem das BAS seine Zuständigkeit aber verneinte, habe das Ministerium auf erneute Anfrage die Zuständigkeit für die Überprüfung bei den Landesbehörden verortet.


Verlag C.F. Müller

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